Berlin - Nach monatelangem Feilschen um den Abbau von Steuervergünstigungen ist in Deutschland am Mittwoch Abend im Vermittlungsverfahren von Bund und Ländern ein Durchbruch erzielt worden. Danach wird die Belastung für Unternehmen um 4,4 Milliarden Euro erhöht - und zwar nur für Kapitalgesellschaften. Im alten rot- grünen Steuergesetz, das der Bundesrat abgelehnt hatte, war noch eine Steuererhöhung um insgesamt rund 15 Milliarden eingeplant gewesen.

"Es gibt keine Steuererhöhungen für die Bürgerinnen und Bürger dieses Landes", sagte der saarländische Ministerpräsident Peter Müller (CDU) in der Nacht zum Donnerstag nach rund sechsstündigen Beratungen. Auch der Mittelstand bleibe verschont, erläuterte er den Verzicht auf jegliche Verschlechterungen der Abschreibungsbedingungen. "Die Union hat erhebliche Steuererhöhungen verhindert, zum Beispiel die Dienstwagensteuer, die Eigenheimzulage und sämtliche Belastungen für den Mittelstand", fügte der bayerische Staatsminister Erwin Huber (CSU) hinzu.

FDP ablehnend

Auch der SPD-Ministerpräsident von Nordrhein-Westfalen, Peer Steinbrück, feierte die Kompromisse als Erfolg. Er habe zusammen mit dem hessischen Regierungschef Roland Koch (SPD) die Vorarbeiten dazu geleistet.

Die FDP will den Kompromiss ablehnen, kann die erwartete letzte Zustimmung an diesem Freitag in Bundestag und Bundesrat aber allein nicht verhindern. Von 32 Mitgliedern des Vermittlungsausschusses stimmten 30 für die gefundenen Lösungen. Der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Fraktion, Jörg van Essen, sagte: "Jede Steuererhöhung in der jetzigen Situation ist Gift für die Wirtschaft und Arbeitsplätze."

Änderungen bei der Körperschaftsteuer

Im Mittelpunkt des jetzigen Gesetzes stehen Änderungen bei der Körperschaftsteuer. Hier werden die alten Steuerguthaben für die Unternehmen über die Jahre bis höchstens 2019 gestreckt. Damit soll erreicht werden, dass diese Steuer Bund und Ländern wieder mehr Einnahmen bringt, nachdem sie in den letzten beiden Jahren stark eingebrochen war. Die Kommunen gehen bei diesem Kompromiss leer aus. "Die großen Konzerne dieses Landes müssen einen angemessenen Beitrag zum Steueraufkommen des Landes leisten", sagte Müller.

Außerdem werden entsprechend den Vorstellungen der Sozialdemokraten die Möglichkeiten für Verlustverrechnungen mit Gewinnen der Konzerne eingedämmt - unter anderem bei so genannten Mehrmütterorganschaften und stillen Beteiligungen. Allerdings sollen Personenunternehmen davon ausgenommen werden, um vor allem Existenzgründer zu schonen.

Subventionsabbau

Weitere ursprüngliche Vorhaben von Koch und Steinbrück wie Einschränkungen bei der Finanzierung von Unternehmen mit Fremdkapital wurden nur noch als Aufforderung an die Bundesregierung und die Opposition formuliert, solche Vorhaben konstruktiv zu prüfen. Eine verbindliche Aufforderung, dies bereits für den 1. Januar 2004 in ein weiteres Gesetz zu gießen, wurde fallen gelassen.

Der Subventionsabbau war laut Müller und Steinbrück "nicht Gegenstand des jetzigen Vermittlungsverfahrens", sollte aber nach Aussage des NRW-Regierungschefs möglichst weiterverfolgt werden. 90 Prozent seiner Vorarbeiten seien in die Tat umgesetzt worden, meinte Steinbrück.(APA/dpa)