Barbara Rosenkranz will den Teil des NS-Verbotsgesetzes abschaffen, der die Leugnung des Holocaust unter Strafe stellt. Dies wiederholte sie Dienstagabend in der ZiB 2 und berief sich dabei auf die Meinungsfreiheit bzw. auf den Chefredakteur der Presse, der vor einigen Jahren gemeint hatte, außer ein "paar hausgemachten Wiederbetätigern" würde niemand das "wirre Geschwätz" glauben. Nun, jetzt haben wir eine Kandidatin für das Amt des Bundespräsidenten, aufgestellt von der drittgrößten Partei, die sich immer wieder im Kreise von Leuten bewegt, die sehr wohl den Holocaust leugnen.

Aber zum Thema "Meinungsfreiheit": Eine tausendfach erwiesene Tatsache kann man nicht "meinen". Wer den minutiös geplanten und industriell durchgeführten Mord an Millionen Juden (und zehntausenden Sinti und Roma) weg leugnet, hat keine "Meinung", sondern eine klare politische Agenda. Wenn es den Holocaust nicht gegeben hat, dann war der Nationalsozialismus vielleicht doch nicht so schlimm und dann könnte man ihn vielleicht wieder straflos als politische Bewegung einführen. Im Übrigen hat Frau Rosenkranz mehrfach auf die Frage, ob sie an die Gaskammern glaube, ein klares "Ja" vermieden. "Mein Geschichtsbild ist das, was zwischen 1964 und 1976 in den Schulen gelehrt wurde." Das ist staatsanwaltvermeidende Code-Sprache. In Deutschland wäre eine solche Kandidatin unmöglich. (Hans Rauscher, DER STANDARD, Printausgabe, 4.3.2009)