Wien - Auf Freispruch ihrer Mandanten wollen die Verteidiger jener 13 Tierschützer plädieren, die ab heute, Dienstag, in Wiener Neustadt vor Gericht stehen. Das kündigten deren fünf Anwälte bei einer Pressekonferenz am Montag in Wien an. Der Prozess vor einer Einzelrichterin ist für insgesamt sechs Monate angesetzt, mehr als 200 Zeugen sollen gehört werden.

"Ich kann dem Strafantrag entnehmen, was vorgeworfen wird, aber ich weiß noch immer nicht, warum das strafbar sein soll" , kritisierte Anwalt Stefan Traxler, der unter anderem den hauptbeschuldigten Obmann des Vereins gegen Tierfabriken (VGT), Martin Balluch, verteidigt. Die Beschuldigte würden wegen Mitgliedschaft in einer "kriminellen Organisation" nach Paragraf 278a angeklagt: Laut Traxler aufgrund einer "konstruierten Verdachtslage" .

Tatsächlich werden sechs Angeklagte ausschließlich wegen Paragraf 278a vor Gericht stehen, dessen Anwendung in diesem Fall von einer Reihe Rechtsexperten infrage gestellt wurde. Sieben Angeklagten werden auch andere Delikte wie Sachbeschädigung, etwa an Pelzen, oder Nötigung, etwa von Bekleidungshausmitarbeitern, vorgeworfen.

In der Anklageschrift, die von Balluch auszugsweise veröffentlicht worden wurde, ist von einer "international operierenden, dem militanten Tierrechtsspektrum zuzuordnenden Gruppe" die Rede. Diese sei hierarchisch und arbeitsteilig organisiert, sodass gewaltfrei agierende NGO-Repräsentanten den Militanten den Rücken freihielten: etwa indem sie die nach Störaktionen unter Druck geratenen Firmen zu Konzessionsbereitschaft - zum Beispiel Verzicht auf Pelzverkauf - aufgefordert hätten.

Dadurch - und durch Sabotageaktionen - seien Schäden in der Höhe vieler 100.000 Euro entstanden. In Zeitungsartikeln der vergangenen Tage war gar von "Millionenschäden" die Rede. Das wiesen die Anwälte am Montag zurück. Vielmehr würden aufgrund der Anklage "verfassungsrechtlich geschützte Verhaltenweisen - Demonstration, Kundgebungen und Kampagnen - als strafrechtlich relevant dargestellt" , sagte die Rechtsanwältin Alexia Stuefer. (Irene Brickner/DER STANDARD-Printausgabe, 2.3.2010)