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Foto: Bernd Weißbrod dpa/lsw

Internetzugang über einen kleinen Anbieter, telefonieren per Wertkarte oder surfen im unverschlüsselten Drahtlosnetz des Nachbarn: Um den Konsequenzen der geplanten Vorratsdatenspeicherung zu entgehen, gibt es zahlreiche Möglichkeiten. Auf manche weist der Entwurf des umstrittenen Gesetzes sogar explizit hin.

Kleine Provider ausgenommen

Keine Speicherpflicht besteht beispielsweise für Internetanbieter, "deren Unternehmen als kleines Unternehmen oder als Kleinstunternehmen (...) einzustufen ist", heißt es da etwa. Darunter würde deutlich mehr als die Hälfte der Mitglieder der Vereinigung der Österreichischen Internet Service Provider (ISPA) fallen. Wer also nicht über die großen Anbieter surft, entgeht demzufolge der Speicherung. Eine große wirtschaftliche und organisatorische Belastung habe damit für die Kleinbetriebe abgewendet werden können, erklärte ISPA-Generalsekretär Andreas Wildberger.

Die Nichtumsetzung

Als verkaufsförderndes Alleinstellungsmerkmal will er diese Ausnahme aber nicht sehen, schließlich sei das Internet kein rechtsfreier Raum. Außerdem hätten die Behörden ja auch andere gesetzliche Möglichkeiten. Aus Sicht der ISPA sei allerdings die beste Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung die Nichtumsetzung. "Mit diesen Ausnahmen wird die Vorratsdatenspeicherung nicht unsinniger, weil noch unsinniger geht gar nicht", kritisierte Hans Zeger, Obmann der ARGE Daten. Er verwies auf weitere "Lücken": Unternehmen, die eigene E-Mail-Server betreiben, seien ebenfalls nicht betroffen, da die Vorratsdatenspeicherung auf gewerbliche Anbieter abziele.

Ausnahmen für "private Netze"

Im Telefoniebereich gebe es für "private Netze" (05er-Nummern) Ausnahmen, und Wertkartenhandys stünden ebenfalls zur Verfügung. Terroristen seien üblicherweise gut genug organisiert und ausreichend intelligent, um diese Lücken zu nutzen, ist Zeger überzeugt. Es reiche ja schon, auf Seiten wie gmx.at geschriebene E-Mails nicht zu verschicken, sondern sie als Entwurf zu speichern. Wenn sich mehrere Personen einen Zugang teilen würden, könnten sie so miteinander kommunizieren, ohne dass die elektronische Post unter die Vorratsdatenspeicherung falle.

Terrorismusbekämpfung oder Urheberrecht?

Davon abgesehen würden laut Hochrechnungen der ARGE Daten zehn Prozent der rund 200.000 WLAN-Netze in Wien unverschlüsselt betrieben und damit jedem offen stehen. Ob man damit die erwische, die man erwischen will, bezweifelt auch Rainer Knyrim, Rechtsanwalt der Wiener Wirtschaftskanzlei Preslmayr. Ausnahmen für kleine Anbieter und neue Forderungen nach Verwendung der Daten zur Klärung von Copyrightverletzungen würden vielmehr die "gewollte Zielrichtung" aufzeigen. Die gehe inzwischen weniger in Richtung Terrorismusbekämpfung, sondern in Richtung Urheberrecht, so Knyrim.(APA)