Den Haag - Der jugoslawische Ex-Präsident Slobodan Milosevic darf sich vor dem UNO-Kriegsverbrechertribunal in Den Haag weiterhin selbst verteidigen. Die Richter wiesen einen Antrag der Anklagebehörde zurück, dem 61-Jährigen zwangsweise einen Anwalt zuzuordnen. "Unter den derzeitigen Umständen hat der Angeklagte das Recht, sich selbst zu verteidigen", hieß es in der am Mittwoch veröffentlichten Entscheidung.

Durch Krankheit Milosevics Zeitverzögerung für Prozess

Chefanklägerin Carla Del Ponte hatte ihren Antrag auf einen Anwalt mit dem Zeitverlust durch häufige Erkrankungen Milosevics seit Beginn des Prozesses am 12. Februar 2002 begründet. Wegen der bisher sieben Unterbrechungen des Verfahrens fürchte sie, der zweijährige Zeitrahmen für den Prozess könne nicht eingehalten werden.

Milosevic muss sich wegen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit im Kosovo, in Kroatien und Bosnien-Herzegowina in den neunziger Jahren verantworten. Außerdem ist er des Völkermordes in Bosnien angeklagt.(APA/dpa)