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Geschlechtertrennung am Arbeitsplatz ist wie die männliche Vormundschaft über Frauen, das Fahrverbot oder die Bedeckungspflicht in der Öffentlichkeit in Saudi Arabien gesetzlich festgeschrieben. Seit der Öffnung des Bildungswesens für Frauen in den 1960er Jahren verändern sich aber allmählich die Machtverhältnisse. Alle Berufssparten stehen Frauen mittlerweile offen, die Vorraussetzung der Geschlechtertrennung am Arbeitsplatz muss allerdings jeweils garantiert sein. So gibt es mittlerweile auch saudische Pilotinnen und Vorstandsvorsitzende.

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Kairo/Riad - In der arabischen Welt sorgt in diesen Tagen die "Mordaufruf-Fatwa" eines radikalen Islam-Gelehrten für Aufruhr. Scheich Abdurrahman al-Barrak aus Saudi-Arabien will jeden töten lassen, der die in seiner Heimat geltenden Regeln der Geschlechtertrennung am Arbeitsplatz aufheben will, wie er in einer Fatwa darlegte. Der TV-Sender Al-Arabija meldete am Donnerstag bereits erste Proteste anderer Gelehrter: So habe sich das einflussreiche Islam-Institut Al-Azhar in Kairo dafür ausgesprochen, das islamische Rechtsgutachten von Al-Barrak für ungültig zu erklären.

Grundsätzlich getrennt

Wie dieStandard.at am Dienstag bereits berichtete, hatte Al-Barrak erklärt, wer erlaube, dass Männer und Frauen am Arbeitsplatz oder in den Universitäten zusammentreffen, sei "ein Ungläubiger, der getötet werden muss". Damit griff der Gelehrte indirekt auch König Abdullah von Saudi-Arabien an. Denn der König hatte im vergangenen Jahr die Technologie-Universität KAUST eröffnet, die erste Hochschule des Landes, an der Männer und Frauen gemeinsam unterrichtet werden.

Bisher wurden Mädchen und Jungen in dem islamischen Königreich grundsätzlich getrennt unterrichtet. Auch in Büros und Banken arbeiten Frauen und Männer in getrennten Abteilungen. Der einzige Ort, an dem die Geschlechtertrennung aus praktischen Erwägungen aufgehoben wurde, sind die Krankenhäuser.

Kritik an der radikalen "Fatwa" aus Saudi-Arabien haben inzwischen auch islamische Prediger aus Bahrain und Kuwait geäußert. (APA/dpa)