Wien - Neun Bundesländer und somit neun unterschiedliche Jugendschutzgesetze gibt es in Österreich. Bereits in der Vergangenheit gab es Bestrebungen zu einer Harmonisierung, denn die Bestimmungen führen mitunter doch zu skurrilen Situationen. Während zum Beispiel 14- bis 16-Jährige in der Steiermark schon um 23.00 Uhr zu Hause sein müssen, dürfen Gleichaltrige in Wien, Niederösterreich oder dem Burgenland bis 1.00 Uhr nachts ausgehen.

In den meisten Bundesländern dürfen Kinder bis 14 Jahre bis 22.00 Uhr fortgehen. In der Steiermark müssen die bis zu 14-Jährigen schon eine Stunde früher daheim sein, in Vorarlberg erst um 23.00 Uhr. Ebenfalls 23.00 Uhr gilt für 14-Jährige in Salzburg - dies aber nur, so es sich um die Nacht vor Sonn- oder Feiertagen handelt.

Die Ausgeherlaubnis für die bis zu 16-Jährigen reicht in den einzelnen Bundesländern von 23.00 Uhr in der Steiermark bis 1.00 Uhr in Wien, Niederösterreich und dem Burgenland. In Tirol gilt ebenfalls 1.00 Uhr, dies allerdings nur in Begleitung einer Aufsichtsperson oder etwa bei Schulveranstaltungen und ähnlichem. Begrenzungen für über 16-Jährige gibt es in der Steiermark (bis 2.00 Uhr, mit Aufsichtsperson ohne Beschränkung), Kärnten (bis 2.00 Uhr in den Nächten vor Sonn- und Feiertagen) und Vorarlberg (bis 2.00 Uhr).

Rauchen und Alkohol

Das Rauchen ist in allen Bundesländern ab dem vollendeten 16. Lebensjahr generell erlaubt. Ab 16 dürfen Jugendliche in Wien, Niederösterreich und dem Burgenland Alkohol erwerben und konsumieren. In den anderen Bundesländern ist man strenger. In der Steiermark ist für über 16-Jährige an Alkohol nur Wein und Bier erlaubt, auch in Tirol und Vorarlberg sind für diese Gruppe etwa Spirituosen und sogenannte Alkopops verboten. In Kärnten gilt eine Promillegrenze: Ab dem vollendeten 16. Lebensjahr darf Alkohol nur bis zu einem Wert von 0,5 Promille konsumiert werden. In Oberösterreich ist über 16-Jährigen ebenfalls der "übermäßige Alkoholkonsum" verboten. In Salzburg heißt es: Alkoholische Getränke dürfen nur insoweit getrunken werden, "als durch den Konsum nicht offenkundig ein Rauschzustand hervorgerufen" wird. Schnaps und Alkopops sind hier für die unter 18-Jährigen ebenfalls verboten.

Elternlose Urlaube

Uneinheitlich sind auch die Regelungen für das elternlose Urlauben. In Wien, Niederösterreich und dem Burgenland gibt es eine generelle Erlaubnis. Tiroler dürfen hingegen erst ab dem vollendeten 18. Lebensjahr ohne Aufsichtsperson in die Ferien fahren. Ausnahmen gibt es in etlichen Bundesländern für Nächtigungen im Rahmen von Schulveranstaltungen oder der Berufsausbildung sowie mit einer Einverständniserklärung des Erziehungsberechtigten. Mit einer derartigen Zustimmung dürfen in Vorarlberg auch schon Zehnjährige verreisen.

Tatoos und Piercings

Einig ist man sich in allen Bundesländern unter anderem darüber, dass Bordelle für Jugendliche unter 18 Jahren Tabu sind. Tätowieren lassen darf man sich ebenfalls erst ab 18 Jahren. Jugendliche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und jünger als 18 sind, brauchen eine schriftliche Einwilligung der Eltern. Für das Piercen muss man bis 14 Jahren die Zustimmung der Eltern einholen. Ab dann dürfen die Jugendlichen selbst darüber entscheiden, außer es handelt sich um einen gravierenderen Eingriff. (APA)