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Thomas Ganswindt soll laut einem Mediengericht wegen Korruption vor Gericht gestellt werden.

Foto: APA/EPA/Frank Leonhardt

München - Im Schmiergeldskandal bei Siemens geht die Justiz jetzt offenbar massiv gegen frühere Mitglieder der Konzernspitze vor. Nach einem Bericht der "Süddeutschen Zeitung" vom Samstag soll Thomas Ganswindt, ehemaliges Mitglied des Zentralvorstands, wegen Korruption vor Gericht gestellt werden. Gegen den früheren Personalvorstand Jürgen Radomski sei ein Bußgeldbescheid ergangen. Weitere Anklagen und Bußgeldbescheide seien geplant, berichtete die Zeitung.

Der langjährige Konzernchef Heinrich von Pierer soll nach Informationen der Zeitung ebenfalls einen Bußgeldbescheid erhalten, weil er ebenso wie Radomski seine internen Aufsichtspflichten vernachlässigt habe. Pierer bestreitet das. Außerdem sei mit zusätzlichen Anklagen gegen andere Ex-Zentralvorstände zu rechnen. Das Bußgeldverfahren gegen Pierers Nachfolger als Konzernchef, Klaus Kleinfeld, wird dagegen eingestellt.

Dubiose Zahlungsflüsse

Die Staatsanwaltschaft wirft Radomski dem Bericht zufolge vor, im Jahr 2003 fahrlässig gehandelt zu haben. "Radomski hätte damals erkennen müssen, dass Gelder, die von Siemens und der Tochterfirma Lincas auf dubiose Weise nach Dubai verlagert wurden, zu illegalen Zwecken verwendet wurden", sagte Staatsanwalt Thomas Steinkraus-Koch der Zeitung. Nach Erkenntnissen von Siemens war Lincas demnach jahrelang als schwarze Kasse genutzt worden. Insgesamt sollen über Lincas mehr als 50 Millionen Euro in dunkle Kanäle geflossen sein. Ein früherer Siemens-Kaufmann sagte aus, mit dem Geld seien etwa bei Großprojekten im Energiesektor in Asien Leute an "entscheidender Stelle" bestochen worden, um Aufträge zu erhalten.

Radomski war Aufsichtsratsmitglied bei Lincas. Als Personalchef von Siemens hatte er dem innersten Führungszirkel angehört. Die Staatsanwaltschaft hat dem Bericht zufolge bei ihrem Bußgeldbescheid berücksichtigt, dass Radomski drei Millionen Euro Schadenersatz an Siemens zahlt. Insofern dürfte das gegen ihn verhängte Bußgeld unter der Höchstgrenze von 500.000 Euro liegen. Der Bußgeldbescheid sei bereits rechtskräftig. (APA)