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Foto: APA/ROBERT JAEGER

Fingerabdrücke im Pass, Videoüberwachung, Vorratsdatenspeicherung und die geplante Einführung von Nacktscannern markieren die letzten Entwicklungen im Kampf gegen Kriminalität und Terrorismus. Um die Sicherheit der BürgerInnen zu gewährleisten, so wird argumentiert, müsse der Staat auch mit entsprechenden Befugnissen ausgestattet werden. Die Effektivität derartiger Maßnahmen scheint dabei oftmals außer Frage zu stehen. Der Soziologe Robert Rothmann untersuchte in seiner Masterarbeit Akzeptanz und vermitteltes Sicherheitsgefühl durch Videoüberwachung an den "Kriminalitätsbrennpunkten" Schwedenplatz und Karlsplatz.

Verflechtungen: behördliche und privatrechtliche Überwachung

Als wichtigste Grundlage für die behördliche Videoüberwachung gilt die Novellierung des Sicherheitspolizeigesetzes (SPG) im Jahr 2005, wodurch die Überwachung an so genannten Kriminalitätsbrennpunkten ermöglicht wurde. Der Start erfolgte im Februar desselben Jahres in der Shopping City Süd, woraufhin bis zum heutigen Tag 17 weitere Videoüberwachungssysteme - vordergründig in den Landeshauptstädten - installiert wurden.

Wie Rothmann darlegt, hat die Exekutive aber auch Zugriff auf das Bildmaterial privatrechtlicher Überwachungssysteme - und derer gibt es viele: die ÖBB betreiben 3400 Kameras, die ASFINAG 2300 und die Wiener Linien 1200 Kameras alleine in den U-Bahn-Stationen. Über 900 weitere privatrechtliche Betreiber sind beim Datenverarbeitungsregister (DVR) gemeldet.

Die Kooperation mit den Behörden ist dabei nicht nur auf die nachträgliche Bereitstellung von Videomaterial beschränkt, wie zwei Beispiele illustrieren: So stellen die Wiener Linien der Exekutive die Überwachungsanlage am Karlsplatz zur Verfügung, während die Vorgänge im Bahnbereich Wiens (der ÖBB) via "live-streaming" in die Bundespolizeidirektion Wien übertragen werden.

Verhältnismäßigkeit gegeben?

Die entscheidende Frage aber ist, ob der Betrieb Tausender Kameras die Sicherheit wirklich erhöht. Internationale Studien bescheinigen der Videoüberwachung in der Verbrechensreduktion eher geringe Erfolge. Aufklärungsquoten sind in erster Linie bei ordnungswidrigem Verhalten oder Trunkenheitsdelikten gestiegen. Inwieweit aber erhöht sich das Sicherheitsgefühl der BenutzerInnen dieser "Kriminalitätsbrennpunkte"? Immerhin 77 Prozent der 318 Personen, die am Schwedenplatz und am Karlsplatz von Rothmann befragt wurden, halten die Videoüberwachung an öffentlichen Orten für sinnvoll; 57 Prozent wünschen sich gar eine Ausdehnung. Dabei zeigt sich, dass die Akzeptanz sinkt, wenn man selbst und nicht die anderen zum Objekt der Beobachtung werden: Befürworten 97 Prozent die Überwachung in Banken, sind es für den Arbeitsplatz nur noch 11 Prozent; die Überwachung in Schulen wiederum wird von Unter-30-Jährigen klar abgelehnt (76 Prozent), von Personen über 60 klar begrüßt (64 Prozent). Die anderen dürfen und sollen also beobachtet werden.

Erhöhen mehr Kameras aber wirklich das Sicherheitsgefühl? Nein, so die These Rothmanns, denn die befragten Personen, die über die Videoüberwachung am Schweden- bzw. Karlsplatz Bescheid wussten, fühlten sich nicht sicherer als Personen, die über das Überwachungssystem nicht informiert waren. Ein gewichtiges Argument für die Videoüberwachung, die Erhöhung des Sicherheitsgefühls, kann daher - der These des Autors folgend - empirisch nicht nachgewiesen werden.

"Gefühlte Sicherheit durch Unwissenheit"

Weshalb spricht sich dennoch eine überwiegende Mehrheit für die Videoüberwachung aus? Weil zwei Drittel der Befragten die Meinung vertreten, Videoüberwachung verbessere die Sicherheit der Bürger. Genau hierin liegt aber der Trugschluss, denn eben dieser Effekt ließ sich empirisch nicht nachweisen. Denkbar wäre, dass diese "gefühlte Sicherheit durch Unwissenheit" auf die vor allem positive Darstellung der Videoüberwachung in den Medien zurückzuführen ist. Der zweite Grund für die hohe Akzeptanz ist die Gleichgültigkeit vieler Menschen in Bezug auf die eigene Privatsphäre: Lediglich 26 Prozent fühlen sich durch Videoüberwachung beobachtet, nicht einmal die Hälfte der Befragten (46 Prozent) betrachtet sie als Eingriff in die Privatsphäre. Schließlich habe man bei rechtstreuem Verhalten nichts zu befürchten - meinen 77 Prozent der interviewten PassantInnen.

Rothmann gelingt mit seiner Arbeit eine skizzenhafte Bestandsaufnahme zu einer in Österreich bislang nur wenig erforschten Thematik. Er unterstreicht, dass in punkto Videoüberwachung durchaus mehr Zweifel angebracht wären, als es derzeit der Fall ist. Weitergehende Auseinandersetzungen mit Überwachung in Österreich wären alleine schon aus diesem Grund wünschenswert.

Die Masterarbeit "Videoüberwachung als Instrument der Kriminalprävention. Eine Analyse von Akzeptanz und Sicherheitsgefühl auf ausgesuchten Wiener Kriminalitätsbrennpunkten" von Robert Rothmann ist auf textfeld.ac.at im Volltext nachzulesen.