Für das befürchtete Pleitenrekordjahr 2010 ist der Insolvenzentgeltfonds, der Ansprüche von Arbeitnehmern an ihr insolvent gewordenes Unternehmen abdeckt, nicht besonders gut gerüstet. Erst 2008 hatte man den Gebührensatz, mit dem der Fonds dotiert wird, abgesenkt. Dies geschah in dem Glauben, dass die damals gute Wirtschaftsentwicklung anhalten würde und so eine massive Insolvenzwelle, die viele Arbeitnehmer beträfe, ausbliebe. Außerdem hatte man dem Fonds über die Jahre die Finanzierung anderer arbeitsmarktpolitischer Aufgaben - Stichwort Lehrlingsförderung - umgehängt.

Nun hat der Fonds seine Kernaufgabe bisher gut gemeistert. Er hat alle Ansprüche - selbstverständlich! - abgedeckt und wird dies auch weiterhin bewerkstelligen können. Doch sind organisatorisch-rechtliche Änderungen dringend und schnell notwendig - insbesondere angesichts der Insolvenzwelle, die alle Experten noch heuer auf uns zurollen sehen. Ob die Sanierung über höhere Beiträge der Arbeitgeber oder über die Streichung der arbeitsmarktpolitischen Aufgaben des Fonds bewerkstelligt wird, ist dabei zweitrangig.

Kern einer Reform muss sein, dass der Fonds so dotiert ist, dass er das machen kann, wofür er ursprünglich geschaffen wurde: die Absicherung von Arbeitnehmer-Ansprüchen im Insolvenzfall. Arbeitsmarktpolitik soll mit anderen Instrumenten gemacht werden. (Johanna Ruzicka, DER STANDARD, Print-Ausgabe, 18.02.2010)