Wien - Die italienische Konzernmutter UniCredit stockt im März das Kapital bei der österreichischen Tochter Bank Austria auf. Aus der Anfang Februar abgeschlossenen Aktienemission der UniCredit selbst (Gesamt: 3,999 Mrd. Euro) fließen 2 Mrd. Euro nach Wien zur Bank Austria.

Am Donnerstag, dem 4. März, findet zum Thema "Kapitalerhöhung" eine außerordentliche Hauptversammlung (HV) bei der Bank Austria in Wien statt, wie der Website der Bank Austria zu entnehmen ist.

Die HV wird nicht viel Zeit beanspruchen, es gibt nur einen einzigen Tagesordnungspunkt, und neben UniCredit als Aktionärin sind nur noch der Betriebsratsfonds und die AVZ Stiftung mit ihren kleinen Aktienpaketen an Bord.

Beschlossen wird am 4. März die Erhöhung des Grundkapitals um 212,262.771,60 Euro auf Nominale 1.681,033.521,40 Euro - durch die Ausgabe von 29,197.080 Inhabereraktien mit Gewinnberechtigung ab 1. Jänner 2010. Zum Ausgabepreis von 68,50 Euro je Stückaktie errechnet sich eine Summe von 2 Mrd. Euro für die Bank Austria.

Einen Monat vorher, am 4. Februar, hat die Mailänder UniCredit ihre Bücher für eine der ersten und größten Kapitalerhöhungen einer Großbank in Europa nach der Finanzkrise geschlossen und damit 3,999 Mrd. Euro eingenommen. UniCredit hat dabei 98,23 Prozent der jungen Aktien in der Bezugsfrist platziert, die verbliebenen knapp 1,8 Prozent wurden vorerst von den Emissionsbanken übernommen, die das offene Paket in der ersten Handelsstunde nach Wiederaufnahme des Börsehandels verkauften.

Auf im Vorjahr monatelang verhandelte Staatshilfe hatte UniCredit in Italien und Österreich verzichtet. Vereinbart wurde in der Folge eine Kapitalbeschaffung bei der Konzernmutter um 4 Mrd. Euro, wovon die Hälfte an die Bank Austria nach Wien weitergereicht werden sollte, die für das Osteuropageschäft zuständig ist.

Technisch wird die Kapitalerhöhung auch bei der Bank Austria bis Ende März über die Bühne gehen, die Überweisung aus Mailand kann mit HV-Beschluss in der Bank Austria in Wien praktisch sofort erfolgen, angerechnet werden kann die Aufstockung erst, sobald sie im Firmenbuch eingetragen ist.(APA)