ORF-Chef Alexander Wrabetz hat nach STANDARD-Infos den langjährigen Administrationschef Wolfgang Buchner dienstfrei gestellt und ihm Hausverbot erteilt. Buchner schien als Rechtsbeistand seiner Schwester bei einer Beschwerde gegen die Modalitäten der Faxwahl von Publikumsräten auf. Buchner musste sein Büro Donnerstag unter Aufsicht eines ORF-Juristen räumen. Er leitete zuletzt das Büro der ORF-Gremien, den Job übernimmt nun ORF-Jurist Josef Lusser.

Heinz Fiedler, Betriebsrat der für den Buchner zuständigen ORF-Generaldirektion, nannte den Hinauswurf "empörend und unangemessen": Buchner habe nur eine Rechtsfrage geklärt wollen, die er auch intern aufgeworfen habe. Laut Beschwerde soll der Bundeskommunikationssenat (und wohl in weiterer Folge ein Höchstgericht) entscheiden, ob der Verfassung entspricht, dass nur der Gebührenzahler pro Haushalt wählen darf, aber nicht dessen übrige Mitglieder, die ja auch zum ORF-Publikum zählten.

Auf seine langjährige rundfunkjuristische Expertise griffen Regierungen schon des öfteren beim Formulieren von Gesetzestexten zurück.  Buchner habe mit Gutachten und Aufträgen für Gutachten diese Form der Faxwahl untermauert, hieß es im ORF. Das stimmt so nicht ganz: Schon früher hat sich Buchner öffentlich gegen diese Form der Faxwahl ausgesprochen.

ORF-Sprecher Pius Strobl spricht von einem "vollkommen unverständlichen, image- und unternehmensschädigenden Akt" Buchners. Der habe die auch diesmal angewandte Wahlordnung für die Faxwahl formuliert. Strobl sagt, er erinnere sich, damals selbst Mitglied des Stiftungsrats, "mit welcher Vehemenz, Inbrunst und Überzeugungskraft Buchner Gutachten vorgelegt hat, die genau das Gegenteil dessen ausgesagt haben", was die Beschwerde nun ins Treffen führe. "Das macht das Vertrauen in solche Beratungsleistungen nicht größer." Buchner sei damit als Berater der Gremien nicht tragbar.

(fid)