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Nach der aus allen Richtungen eingetroffenen Kritik ist Frauenministerin Rauch-Kallat nun doch für eine neuerlich Bewertung der Frauenpensionen.
APA/Barbara Gindl

Wien - Die ÖVP-Regierungsriege hat am Dienstag Kritik aus den eigenen Reihen zurückgewiesen. Die Christgewerkschafterin Christine Gubitzer hatte die Pensionsreform zuvor als "modernes Raubrittertum" bezeichnet. Wirtschaftsminister Martin Bartenstein (V) sah dafür vor dem Ministerrat "keinen sachlichen Grund". Frauenministerin Maria Rauch-Kallat (V) meinte, die Kritik sei "im Wortlaut ungerecht".

Bessere Bewertung

Rauch-Kallat deutete an, dass es noch Änderungen bei den Frauenpensionen geben wird. Sie nannte eine bessere Bewertung der Kindererziehungszeiten und Änderungen bei der Durchrechnung. Auf die Details wollte sie sich allerdings nicht einlassen, dies sei noch Gegenstand von Beratungen. Insgesamt arbeite die Regierung aber jedenfalls daran, die Einkommensschere zwischen Männern und Frauen auch im Alter zu verringern.

Volksabstimmung

An der Ablehnung der ÖVP-PolitikerInnen gegenüber der von den Freiheitlichen geforderten Volksabstimmung zur Pensionsreform hat sich indessen nichts geändert. Bartenstein bezeichnete die Idee neuerlich als "nicht gescheit". Finanzminister Karl-Heinz Grasser meinte: "Es ist nicht richtig, eine so komplexe Materie an die Bevölkerung zu delegieren. Dafür hat die Bevölkerung gewählt." Aufgabe der Regierung sei es nun, die Pensionsreform im Parlament durchzubringen.

Geldbeschaffung

Vorwürfe der Opposition, es gehe bei der Pensionsreform um Geldbeschaffung zur Budgetsanierung, bezeichnete Grasser als "völligen Unsinn". Es gehe vielmehr darum, die Finanzbarkeit der "ersten Säule" und damit deren Glaubwürdigkeit zu sichern. "Ich stelle mich voll und ganz hinter diese Pensionsreform", betonte Grasser. Schließlich wende Österreich 14 Prozent des Bruttoinlandsprodukts für Pensionsleistungen auf, während der EU-Schnitt nur bei zehn Prozent liege. Hier stelle sich die Frage: "Will man sich das leisten in Österreich?"

PolitikerInnen-Pensionen

Sowohl Bartenstein als auch Rauch-Kallat und Grasser sprachen sich für eine Angleichung der PolitikerInnenpensionen an die ASVG-Bestimmungen aus. Grasser verwies in diesem Zusammenhang darauf, dass die jetzige Pensionsreform nur der erste Schritt sei, mit dem die Finanzierbarkeit der staatlichen Pensionsversicherung garantiert werden solle. Im ab Herbst geplanten zweiten Schritt werde es dann um die völlige Angleichung der Pensionssysteme gehen. (APA)