Frankfurt/Main - Fiele der irakische Staatschef Saddam Hussein den Amerikanern lebend in die Hände, träte "der paradoxe Fall ein, dass der, der gegen das absolute Gewaltverbot verstoßen hat, denjenigen, der sich rechtmäßig dagegen verteidigt, vor ein Kriegsgericht stellt", erklärte der deutsche Völkerrechtsexperte Norman Paech im Gespräch mit der "Frankfurter Rundschau" (Dienstag-Ausgabe). "Als oberster Kriegsherr wäre er der klassische Kriegsgefangene. Er müsste auf der Grundlage der Genfer Konventionen behandelt und dürfte jedenfalls nicht nach Guantanamo gebracht werden - was die USA wohl auch nicht vorhätten", betonte der Hamburger Professor für öffentliches Recht.

US-Verstoß gegen UN-Charta

"Nun wäre Saddam nicht nur der klassische Kriegsgefangene, sondern er gilt zugleich als Kriegsverbrecher. Es gibt zwei Alternativen: Entweder die Amerikaner brächten ihn vor ihr Kriegsgericht, oder er käme als erster Angeklagter vor den Weltstrafgerichtshof (IStGH). Das Problem ist allerdings, dass die USA als Kriegsaggressor gegen das Gebot des Artikels 2 (4) der UNO-Charta, nämlich das Gewaltverbot, verstoßen haben und der Irak ein Selbstverteidigungsrecht nach Artikel 51 hat. Das würde in der juristischen Bewertung eine Rolle spielen."

Vorgeworfen wird dem irakischen Präsidenten der Völkermord an den Kurden und die Herstellung von Massenvernichtungswaffen, "das aber kann vor dem IStGH deswegen nicht verhandelt werden, weil dort erst Kriegsverbrechen seit dessen Bestehen, also seit Juli 2001, angeklagt werden können. Das ist also ausgeschlossen. Der Besitz oder die Produktion von Massenvernichtungswaffen ist für sich allein genommen kein Kriegsverbrechen, es sei denn, sie wären in diesem aktuellen Krieg angewendet worden; andernfalls müsste man dann die USA und die Nachbarn des Irak gleich mit anklagen."

Terror-Vorwurf abwegig

Als Anklagepunkte blieben laut Paech nur zwei Fälle: "Das erste, worauf die USA hingewiesen haben als Verstoß gegen die Genfer Konventionen, ist das Zeigen der Gefangenen im Fernsehen. Der zweite Vorwurf richtet sich gegen den Guerillakampf, der offensichtlich jetzt von Saddam Husseins Truppen praktiziert wird. Das, sagen die USA, sei Terror und völkerrechtswidrig." Nach den Zusatzprotokollen von 1977 zu den Genfer Konventionen sei ein Guerillakampf ohne Uniform im Verteidigungsfall erlaubt, darauf habe jetzt das Internationale Komitee vom Roten Kreuz (IKRK) hingewiesen. Allerdings müssten die Waffen offen getragen werden. Paech: "Der Vorwurf, dass dies Terror sei, ist abwegig. Der Begriff des Terrors unterstellt einen Angriff auf die Zivilbevölkerung, dieser Guerillakampf richtet sich indes gegen das Militär. Aber wenn jemand Gewehre unter der Kleidung versteckt oder sich mit weißer Fahne nähert, um dann die Waffen hervorzuziehen, handelt er rechtswidrig; das ist nach dem ersten Zusatzprotokoll verboten. Wobei es hier einen zweiten Treppenwitz gibt: Die USA können sich darauf gar nicht berufen, weil sie dieses Zusatzprotokoll selbst nicht ratifiziert haben."

"Das ist die Zwickmühle, in der die USA sitzen: Auf der einen Seite halten sie nicht viel vom Völkerrecht, verstoßen dagegen, andererseits müssten sie sich aber sowohl in ihren eigenen Prozessen als auch vor dem Weltstrafgericht auf das Völkerrecht berufen. Ich bin sogar der Überzeugung, dass George W. Bush ein solches Gerichtsverfahren sehr viel mehr zu fürchten hätte als im Augenblick Saddam, nicht nur wegen des Verstoßes gegen Artikel 2 (4), sondern wegen des problematischen Einsatzes von Streubomben, von Napalm, von Raketen mit ungeheurer Sprengkraft. Auch die Bombardierungen von Fernsehsendestationen, von Wohngebieten sind Verstöße gegen die Genfer Konventionen. Eine gerichtliche Untersuchung würde also für die US-Armee sehr peinlich sein", meinte Paech.

Lästiger Gefangener

Saddam wäre als Gefangener lästig, "weil er sich erstens rechtmäßig militärisch verteidigt. Weil zweitens die justiziablen Vorwürfe gegen ihn - Gefangene zeigen und Guerillakampf - im Augenblick relativ schwach sind. Und weil Massenvernichtungswaffen bis jetzt nicht zum Einsatz gekommen sind." (APA)