Wien - Die Schulstundenreduktion, gegen die Lehrer so protestieren, hat für sie einen entscheidenden Vorteil: Wird doch damit begründet, dass Lehrer weiterhin in Frühpension gehen können. Während für alle anderen ab 2004 die Frühpension abgeschafft wird und nur das Regelpensionsalter (65 Jahre für Beamtinnen und Beamte sowie ASVG-Männer, 60 für ASVG-Frauen) bleibt, können Lehrer weiterhin mit 56,5 Jahren in Frühpension gehen, und zwar bis 2007, bestätigt man im Kanzleramt.

Als Begründung dafür wird im Pensionsentwurf angeführt: An sich wäre das Vorruhestandsmodell für Lehrer bis 2003 befristet gewesen, die Stundenkürzungen machten eine Fortsetzung bis 2007 "erforderlich", weil mit weniger Stunden weniger Lehrer gebraucht werden. Nicht unerwünschter Nebeneffekt: Wenn ältere, "teure" Lehrer vorzeitig in Pension gehen, verringert sich deren Pension. Erstens, weil sie im Gehalt nicht weiter vorrücken, zweitens, weil das Lehrer-Vorruhestandsmodell Abschläge von fünf Prozent pro früherem Pensionsjahr vorsieht, höchstens aber 25 Prozent.

Die Frühpensionsausnahme ist nur ein Detail der Unterschiede, die die Pensionspläne zwischen ASVG-Versicherten und Beamten vorsehen. Weitere Unterschiede: Die Absenkung des Steigerungsbeitrags von zwei auf 1,78 (bewirkt, dass die Höchstpension künftig mit 45 statt 40 Versicherungsjahren erreicht wird) kommt bei ASVG-Versicherten sofort 2004, bei Beamten in fünf Etappen. Und die Pensionsverluste aus der Verlängerung der Durchrechnung sind bei Beamten mit sieben Prozent begrenzt - bei ASVG-Versicherten nicht und führen zu Verlusten bis 35 Prozent.

Dass Pensionen so stark sinken, wenn künftig nicht die besten 15, sondern 40 Jahre zur Berechnung der Höhe herangezogen werden, liegt auch daran, dass Pensionsbeiträge aus früheren Jahren quasi nur halb verzinst sind. "Um 40 Prozent zu wenig", nennt Theodor Tomandl, Vorsitzender der Pensionsreformkommission das. Die Bewertung muss verbessert werden, kritisiert er - und rechnet mit einer "Reihe von Änderungen" bei den Pensionsplänen.

Wirtschaftsminister Martin Bartenstein sagt eine bessere Bewertung früherer Jahre zu, das Ausmaß ist noch unklar. Noch eine Änderung wird überlegt: bessere Bewertung von Kindererziehungszeiten. Derzeit werden sie auf dem Ausgleichszulagenrichtsatz, der Armutsgrenze, bewertet - ein Monat Kindererziehung bringt 12 Euro Pension. Viel zu wenig, finden die ÖAAB-Frauen - und fordern eine Abfederung: Kinderbetreuungszeiten müssten gleich bewertet werden wie der Präsenzdienst - also nicht nach der Armutsgrenze, sondern nach dem Durchschnittsverdienst. (DER STANDARD, Print-Ausgabe,8.4.2003)