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Definitiv keine Paparazzi um Justizministerin Bandion-Ortner: Novelle zum Mediengesetz "in politischer Meinungsbildung".

Foto: APA/Pfarrhofer

Bis zu einem Jahr Haft für Paparazzi: Damit drohte die geplante Novelle des Mediengesetzes vor der Begutachtung. Entsprechend heftig die Proteste von Journalisten und Verlegern - das Mediengesetz setzt bisher auf Entschädigung statt Gefängnis. 

Medienstaatssekretär Josef Ostermayer und VP-KIubchef Karlheinz Kopf nannten die anfangs geplanten Regelungen zuletzt "überschießend".

Der Paragraf "dürfte wohl nicht so bleiben", sagt auch Fritz Zeder, der zuständige Abteilungsleiter im Justizministerium auf Anfrage des STANDARD. Der sogenannte Paparazzi-Paragraf sei inzwischen "etwas eingeengt".

Enger formuliert, präzisiert Zeder: Die neue Variante des Mediengesetzes soll unterscheiden zwischen Paparazzi auf der Jagd nach Promifotos einerseits und der Verbreitung privater Handy-Aufnahmen, etwa im Sinne des sogenannten Happy Slapping, einem doch ziemlich handfesten Zeitvertreib unter Kindern und Jugendlichen.

Wie weit ist die Novelle nun? "In der politischen Meinungsbildung", sagt Zeder. Einen Termin für den Ministerrat will Paul Hefele, Sprecher der Justizministerin Claudia Bandion-Ortner, noch nicht nennen. Zeithorizont? "So schnell wie möglich." (DER STANDARD; Printausgabe, 9.2.2010)