Wien - Die Staatsanwaltschaft Wien ist am Freitag mit einer Presseaussendung der Behauptung des BZÖ-Abgeordneten Stefan Petzner entgegen getreten, man habe bei Ermittlungen seine parlamentarische Immunität umgangen.

Die Anklagebehörde räumt in ihrer Stellungnahme ein, dass in der Causa Mensdorff ein Verfahren wegen Verdachts der verbotenen Geschenkannahme bzw. Bestechung am 1. Dezember 2009 eingestellt wurde. Basis dieser Untersuchungen war eine von Petzner eingebrachte Sachverhaltsdarstellung, in der es um Jagd-Einladungen von Alfred Mensdorff-Pouilly - dem Ehemann der früheren Gesundheitsministerin Maria Rauch-Kallat (ÖVP) - an ranghohe Beamte des Innenministeriums ging.

"Als Ausfluss aus dem eingestellten Verfahren wurde jedoch ein weiteres Ermittlungsverfahren wegen falscher Zeugenaussage eingeleitet", so die Staatsanwaltschaft in ihrer Medienerklärung. In diesem gebe es "nicht den geringsten Anhaltspunkt dafür, dass Stefan Petzner Beschuldigter sein könnte, d.h. dass sich ein auf bestimmten Tatsachen beruhender konkreter Verdacht gegen ihn richten könnte." Der Verdacht wegen falscher Beweisaussage richte sich ausschließlich gegen Dritte und nicht gegen Stefan Petzner. Dieser komme lediglich als Zeuge in Betracht.

Demgemäß könne von einer Umgehung der Immunitätsregelungen keine Rede sein, da sich diese - von Hausdurchsuchungen abgesehen, bei denen es auf die prozessuale Stellung des Abgeordnete nicht ankommt - ausschließlich auf Fälle beziehe, in denen Abgeordnete als Beschuldigte geführt werden (APA)