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Vor allem Tabakhändler in den Kärntner Grenzgebieten haben mit Umsatzeinbußen zu kämpfen - die Rede ist von Verlusten bis zu 35 Prozent.

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Klagenfurt - Eine umstrittene Überwachungsmaßnahme, mit der sich Kärntner Trafikanten gegen Zigarettenschmuggel aus dem benachbarten Slowenien wehren, hat rege Diskussionen ausgelöst. Detektive observieren die Shops an den Grenzübergängen und dokumentieren die Menge der gekauften Zigaretten sowie Autokennzeichen. Hat man mehr als die erlaubte Stange im Sackerl, flattert den Ertappten ein Brief einer Anwaltskanzlei mit der Aufforderung, 350,20 Euro zu bezahlen ins Haus. Eine Anzeige wird in dem Schreiben vorbehalten. "Das ist ganz klar Nötigung", erklärte Rechtsanwalt Philipp Tschernitz. Als "völlig haltlos" bezeichnete hingegen Trafikanten-Anwalt Alexander Todor-Kostic diesen Vorwurf.

Umsatzeinbußen im Grenzgebiet

Vor allem Tabakhändler in den Kärntner Grenzgebieten haben mit Umsatzeinbußen zu kämpfen - die Rede ist von Verlusten bis zu 35 Prozent und dies wird auf illegalen Import aus Slowenien zurückgeführt. Erlaubt sind 200 Zigaretten - also eine Stange - pro Person. Nachdem diese Grenze aber immer wieder überschritten wird, hat die Wohlfahrtsvereinigung der Tabaktrafikanten Detektive angeheuert, die dem Schmuggel einen Riegel vorschieben sollen. Ausgangsbasis dafür sei Paragraf 7 a des Tabakgesetzes, wonach aus Slowenien und Tschechien nur 200 Zigaretten mit nicht-deutschsprachigen Warnhinweisen importiert werden dürfen. "Observiert werden die Fahrzeuge, die Lenker werden gefilmt, ab dem Zeitpunkt wo sie das Geschäft verlassen", erklärte Todor-Kostic.

120 Personen wurden in einer Abmahnwelle angeschrieben und von ihnen "eine Pauschale von 350,20 Euro für anteilige Detektivkosten unter dem Titel des Schadenersatzes zivilrechtlich gefordert", so der Trafikanten-Anwalt. Der Betrag setzt sich aus der Pauschale der Detektivkosten von 250 Euro, den Rechtsanwaltskosten plus Umsatzsteuer und den Kosten für die Lenkererhebung in der Höhe von 14,90 Euro zusammen. "Das ist kein Betrag, an dem man sich bereichern will, dem gegenüber steht ein wesentlich höherer Wert an tatsächlichen Detektivkosten. Es wird zwar aufgefordert, den Betrag zu bezahlen, aber nicht mit der Drohung, dass sonst angezeigt wird. Die Anzeige wird vorbehalten." Wenn nicht gezahlt werde, gebe es die Möglichkeit, den Betrag zivilrechtlich einzuklagen, meinte Todor-Kostic.

Keine Veranlassung für diese Maßnahme

Laut der Einschätzung von Tschernitz hingegen ist "diese Vorgehensweise kriminell". Ein Detektiv sei zwar legitimiert, Fotos zu machen, aber dürfe sie nicht weitergeben oder veröffentlichen. Die Aufforderung "wenn du nicht zahlst, zeig ich dich an", geht laut Tschernitz neben dem Tatbestand der Nötigung auch in Richtung Erpressung. "Die Trafikanten haben keine Veranlassung für diese Maßnahme", so Tschernitz. Schließlich hebe nicht der Händler, sondern der Staat die Tabaksteuer ein. "Wenn ich so ein Schreiben bekommen würde, würde ich es an die Staatsanwaltschaft weiterleiten und anregen, auf Nötigung zu prüfen", so der Anwalt.

Wer schlussendlich angezeigt wird, obliegt allerdings der Einschätzung der Wohlfahrtsvereinigung. "Das hängt von der Zahl der gekauften Zigaretten ab, wird anhand der Detektivberichte ausgewertet und ist nicht meine Entscheidung", sagte dazu der Trafikanten-Anwalt. Nötigung oder Erpressung sei nicht im Sinne der Vereinigung: "Das wollten wir nicht und das tun wir auch nicht." Ob die Anfertigung und Weitergabe von Fotos legitim ist, ist fraglich. Es gebe diesbezüglich den zivilrechtlichen Grundsatz, dass eine Person, die ein berechtigtes Interesse zum Nachweis einer kriminellen Handlung hat, einen Detektiv beauftragen darf, der Fotos machen kann. "Strittig könnte sein - das sage ich jetzt ganz objektiv - ob das berechtigte Interesse von dieser Wohlfahrtsgesellschaft da ist", so Todor-Kostic. (APA)