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Die BH Güssing hatte nach einer Weisung von Burgenlands SP-Landeshauptmann Hans Niessl die Baubewilligung der Gemeinde Eberau für das Erstaufnahmezentrum aufgehoben und dies mit einem Verstoß gegen den Flächenwidmungsplan begründet. Beim Verfassungsgerichtshof ist gegen diese Entscheidung die Beschwerde "einer Privatperson" eingegangen, nämlich des Adressaten der Baugenehmigung

Foto: APA/ANDREAS PESSENLEHNER

Wien - Beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) wurde nun der Antrag zum umstrittenen Asyl-Erstaufnahmezentrum in Eberau eingereicht, bestätigte ein Sprecher am Mittwoch. Die Beschwerde gegen den Bescheid ist in der Bezirkshauptmannschaft (BH) Güssing eingelangt, wo die Baubewilligung für das Projekt auch aufgehoben wurde. Die Frist für Einsprüche ist mittlerweile abgelaufen. Ob es heuer noch eine Entscheidung geben wird, ist allerdings fraglich.

Güssing hat Weisung aufgehoben: Verstoß gegen den Flächenwidmungsplan

Die BH Güssing hatte nach einer Weisung von Burgenlands SP-Landeshauptmann Hans Niessl die Baubewilligung der Gemeinde Eberau für das Erstaufnahmezentrum aufgehoben und dies mit einem Verstoß gegen den Flächenwidmungsplan begründet. Beim Verfassungsgerichtshof ist gegen diese Entscheidung die Beschwerde "einer Privatperson" eingegangen, nämlich des Adressaten der Baugenehmigung.

Grundrechtliche Bedenken

Geltend gemacht werden laut VfGH sowohl grundrechtliche Bedenken - etwa ein Eingriff in die Unversehrtheit des Eigentums und den Gleichheitsgrundsatz - als auch Bedenken gegen die Rechtsnorm, sprich, gegen das burgenländische Raumordnungsgesetz an sich.Eine grundsätzliche Bewertung des Standortes Eberau für eine Erstaufnahmestelle sei dagegen keinesfalls Aufgabe des Gerichts, betont man schon jetzt.

Bis Klarheit herrscht, ob die Aufhebung rechtens war oder nicht, könnte allerdings einige Zeit vergehen. Durchschnittlich braucht der VfGH neun Monate, doch man verwies bereits auf Arbeits-Überlastung durch Asylgerichtshof-Entscheidungen.

Nicht nur der VfGH wird sich mit der Causa befassen. Laut Innenministerium wurden beide Höchstgerichte, also auch der Verwaltungsgerichtshof, bemüht. (APA)