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Der Grundsatz der Gleichheit von Mann und Frau wird durch Schleierzwang ignoriert.

Foto: AP/EMILIO MORENATTI

Paris - Frankreich macht im Kampf gegen die Vollverschleierung muslimischer Frauen Ernst. Der Minister für Einwanderung und Nationale Identität, Eric Besson, lehnte die Einbürgerung eines Marokkaners ab, dessen französische Frau Gesicht und Körper aus religiösen Gründen voll verschleiert. Premierminister Francois Fillon stellte sich am Mittwoch hinter Besson.

"Es geht um einen radikalen Religiösen, der in seinem eigenen Haus die Trennung von Männern und Frauen erzwingt und sich weigert, einer Frau die Hand zu geben", sagte Fillon im Rundfunk. "Wenn er seine Haltung nicht ändern will, dann hat er keinen Platz in diesem Land." Der Präsident des Französischen Rates des muslimischen Glaubens (CFCM), Mohammed Moussaoui, nannte es "unannehmbar, eine Frau zu zwingen, den Vollschleier zu tragen". Solches Verhalten solle "über die einfache Ablehnung der Staatsbürgerschaft hinaus verfolgt" werden.

Frau kann Französin bleiben

Das Ehepaar gehört der Tabligh-Bewegung an, die eine Rückkehr zum "reinen" Islam predigt. Die Frau bleibt im Haus und verschleiert sich vollständig, wenn sie die Wohnung einmal verlassen muss. Die Frau könne Französin bleiben, sagte Fillon. Sie könne bis zu einer Gesetzesänderung auch weiter ihren Schleier tragen.

"Werte unvereinbar"

Besson hatte seine Entscheidung zuvor vom Verfassungsrat billigen lassen. Nach Informationen der Zeitung "Le Figaro" erwähnte der Verfassungsrat die umstrittene Schleierfrage in seiner Entscheidung aber nicht. Die Ablehnung der Staatsbürgerschaft wurde vielmehr mit dem Verhalten des Mannes begründet, das "mit den Werten der Republik nicht vereinbar" sei. Dazu gehören die Geschlechtertrennung von Kindesbeinen an und die Weigerung, Frauen die Hand zu reichen. Das Einbürgerungsrecht sieht in einem "Mangel an kultureller Assimilierung" einen Hindernisgrund für die Vergabe der Staatsbürgerschaft.

Lange Verbotsdiskussion

Innenminister Brice Hortefeux hatte schon im Dezember gefordert, muslimischen Männern oder Frauen Staatsbürgerschaft oder Aufenthaltsgenehmigung zu verweigern, wenn sie für das Tragen des Ganzkörperschleiers sind. Im Juni 2008 hatte der Staatsrat als Frankreichs oberste Verwaltungsinstanz die Weigerung der Behörden bestätigt, einer Marokkanerin die Staatsbürgerschaft zu verleihen, weil diese die Burka trug. Er führte dabei "eine radikale Religionsausübung" an, die "mit den wesentlichen Werten der französischen Gemeinschaft nicht vereinbar" sei.

Derzeit lässt die französische Regierung ein Verbot der Ganzkörperverschleierung muslimischer Frauen prüfen. Eine Enquetekommission des Parlaments hat dieses für Behörden, staatliche Einrichtungen und den öffentlichen Nah- und Fernverkehr vorgeschlagen. (APA/Ag.)