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Laut Postmarktgesetz darf ein Amt nur geschlossen werden, wenn dafür ein Postpartner gefunden wird.

Foto: APA/Schlager

Innsbruck/Wien - In Tirol soll im Frühjahr dieses Jahres die Welle von Postämterschließungen weitergehen. Betroffen sein sollen 24 Ämter, berichtete die "Tiroler Tageszeitung" in ihrer Donnerstagsausgabe. Der Tiroler Landeshauptmann Günther Platter (ÖVP) bestätigte, dass es Gespräche mit der Postführung gegeben habe und stellte gleichzeitig die "politische Forderung" auf, dass es "keine Schließung ohne Ersatz" geben solle. Wobei: Laut Postmarktgesetz darf ein Amt ohnehin nur geschlossen werden, wenn dafür ein Postpartner gefunden wird.

Es sei ein Frage des Stils, ob die Post eventuelle Schließungen zuerst denjenigen ausrichte, die betroffen seien, oder ob sie dies über die Medien ausrichten lasse, meinte Platter am Donnerstag auf der Pressekonferenz nach der Regierungsklausur in Steinach. Martin Riedl, Pressesprecher der Post AG, verwies auf eine bevorstehende Pressekonferenz am kommenden Montag in dieser Angelegenheit. Grundsätzlich seien alle Postämter unter Beobachtung, die nicht nachhaltig in schwarzen Zahlen zu führen seien. Auf eine konkrete Zahl für Tirol wollte er sich jedoch nicht festlegen.

"Wir wurden zwar nicht informiert, doch wir wissen es mittlerweile, dass Filialen geschlossen werden", wird FSG-Gewerkschafterin Ulli Ernstbrunner zitiert. Denn um die Kündigungsfrist einzuhalten, seien Geschäftsflächen gekündigt worden. In Oberperfuss sei dies der Fall. Sie befürchtet einen weiteren Kahlschlag bei den Mitarbeitern.

Postpartner-Konzept

Am kommenden Montag (25. Jänner) laden Post, Wirtschaftskammer und Gemeindebund zu einer Pressekonferenz in die Kammer. Dort soll das "Postpartner-Konzept 2010" unter dem Motto "mehr Post für Österreich" vorgestellt werden. Seit kürzlich das Postmarktgesetz in Kraft getreten ist, hat sich die Position der Post bei Ämterschließungen deutlich verbessert. Während im Vorjahr Verkehrsministerin Doris Bures (SPÖ) via Bescheid die Schließung von 337 Ämtern kurzfristig untersagte, muss nun die Post lediglich einen Postpartner vorweisen und die dreimonatige Prüfung durch die Regulierungsbehörde RTR überstehen. Hat die Behörde keinen Einwand, darf die Post den Laden dicht machen.

Gegen weitere Schließungswellen bei der börsenotierten teilstaatlichen Post hatte es im Vorjahr das Volksbegehren "Stopp dem Postraub" gegeben, das rund 140.000 Unterschriften erzielte. Die Regierung zeigte sich davon aber unbeeindruckt. Das neue Postmarktgesetz wird von Mitbewerbern als "Postschutzgesetz" bezeichnet, da es den fairen Wettbewerb nach der vollkommenen Postmarktliberalisierung zu Beginn 2011 ad absurdum führen würde. Die Post selbst sieht das Gesetz als gerade noch hinnehmbar an. (APA)