So geht's dahin mit unserer Justiz. Ein junger Verantwortungsloser, der fünf Pitbulls hält, weil er "Hunde lieber mag als Menschen", kriegt von der Frau Rat im Bezirksgericht zwei Monate bedingt. Eines seiner lieben Viecherln hat der dreijährigen Tochter seiner Lebensgefährtin den halben Kopf abgebissen. Der junge Hundefreund empfindet es übrigens als "diskriminierend", dass seine fünf abgezogenen Handgranaten auf vier Beinen jetzt Ausgehverbot haben.

Verständnisvoll waren auch Richter und Staatsanwalt (!) im Fall des Austrotürken, der es nicht ertragen konnte, dass seine Frau sich von ihm scheiden lassen wollte und nur von seinem Sohn gehindert werden konnte, sie mit einem Dutzend Messerstichen abzuschlachten. Sechs Jahre wegen versuchten Totschlags. In der Begründung hieß es, der Mann sei wegen seines kulturellen Hintergrunds in "allgemein begreiflicher Erregung" gewesen.

Nun sind in einem archaischen Gesellschaftsmilieu "Ehrenmorde" und Gewalt gegen Frauen nicht selten. Aber es gab noch kein Gerichtsurteil, wo auf "begreifliche Erregung mit kulturellem Hintergrund" erkannt wurde, weil der Täter eine typisch österreichisch-hinterwäldlerische-autoritäre Sozialisation erfahren hat.

Mit solcherlei begibt sich ein Gericht in Teufels Küche. Im Übrigen warten wir schon auf das Gericht, das beim nächsten Eigentumsdelikt wieder eine geschmalzene Strafe verhängt. (Hans Rauscher, DER STANDARD Printausgabe 21.1.2010)