Graz - Mit 1. Jänner 2010 ist die "Eingetragene Partnerschaft" für gleichgeschlechtlich Liebende in Österreich in Kraft getreten. Standesamt oder nicht - diese Frage sorgt nach wie vor für Schlagzeilen. Doch detaillierte Infos, welche Rechte und Pflichten nun tatsächlich im Gesetzestext verankert sind und welche nicht, werden kaum an den Mann, die Frau gebracht.

Inwieweit sind "Verpartnerte" nun tatsächlich Eheleuten gleichgestellt? Welche Regelungen sieht die Eingetragene Partnerschaft in einzelnen Bereichen wie Erbrecht, Sozialrecht, Asylrecht ... vor? Unter welchen Voraussetzungen kann ich sie eingehen, unter welchen wieder auflösen? Ist eine Adoption von Kindern unter keinen Umständen möglich? Welchen zeremoniellen Rahmen bietet die Stadt Graz? Wo kann ich detaillierte Infos erhalten?

Antworten auf alle Fragen vermittelt am Mittwoch, 3. Feber der Jurist Jürgen Hochsam im Grazer MännerKaffee. Eingeladen sind Männer und Frauen, Homo-Bi-und Heterosexuelle, interessierte Laien wie auch an professionelle TherapeutInnen und BeraterInnen. (red)