Der Senat, das Oberhaus des belgischen Parlaments, hat nach mehreren Unterbrechungen am Samstagabend das so genannte "Völkermordgesetz" novelliert und dabei stark entschärft. Das Gesetz ermöglichte es der belgischen Justiz bisher, schwere Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht wie Völkermord, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit auch dann in Brüssel zu verfolgen, wenn weder der Täter noch die Tat etwas mit Belgien zu tun hatten. Das wird künftig nur noch mit Einschränkungen und nicht mehr in allen Fällen möglich sein.

Eine Strafverfolgung des israelischen Premiers Ariel Sharon in Belgien wegen Massakern in palästinensischen Flüchtlingslagern 1982 dürfte nun ausgeschlossen sein. Künftig sind Klagen nur noch möglich, wenn sich der Täter in Belgien aufhält, eines seiner Opfer Belgier ist oder seit drei Jahren in Belgien wohnt. Die Staatsanwaltschaft muss dann prüfen, ob der seit Juli letzten Jahres bestehende Internationale Strafgerichtshof in den Haag für die Klage zuständig ist. Ist das der Fall, leitet er den Fall nach den Haag weiter. Der Justizminister kann eine Klage weitergeben an das Herkunftsland eines Verdächtigen, wenn dort rechtsstaatliche Verhältnisse herrschen. Übernimmt es den Fall, verliert die belgische Justiz die Zuständigkeit dafür. (DER STANDARD, Printausgabe, 7.4.2003)