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Mouctar Bah (re.), Mitbegründer der Initiative "In remembrance of Oury Jalloh', nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe

Foto: APA/Uli Deck

Karlsruhe - Vor fünf Jahren verbrannte der an eine Pritsche gefesselte Asylwerber Oury Jalloh in seiner Zelle im Polizeirevier. Nun stehen zwei Polizisten, die vor einem Jahr vom Vorwurf der fahrlässiger Tötung freigesprochen worden waren, erneut vor Gericht.Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat entschieden, dass der Prozess neu aufgerollt werden muss. 

Jalloh war genau vor fünf Jahren, am 7. Jänner 2005, bei dem Brand im Polizeigewahrsam gestorben. Er war zuvor festgenommen worden, weil sich zwei Frauen von dem alkoholisierten Mann belästigt gefühlt hatten. Jalloh wurde an die Pritsche gefesselt, weil er sich angeblich den Beamten widersetzt hatte. Später ging die Matratze in Flammen auf.

Kein Alarmzeichen

Nach Darstellung eines Gutachters hätte der Mann gerettet werden können, wenn der zuständige Dienstgruppenleiter dem ausgelösten Alarm schnell nachgegangen wäre. Der Warnton war jedoch mit der Begründung abgeschaltet worden, es habe schon häufiger falschen Alarm gegeben. Dem mitangeklagten Polizisten wirft die Staatsanwaltschaft vor, bei der Durchsuchung des Asylbewerbers das Feuerzeug übersehen zu haben. Schließlich habe der Mann laut Aussagen der Polizei damit später das Feuer entfacht, mit dem er auch zu Tode kam.

Nach Auffassung der Karlsruher Richter weist das Urteil des Landgerichts Dessau gegen die Polizisten wesentliche Lücken in der Beweiswürdigung auf. Es sei unerklärlich, dass Jalloh seine Matratze selbst angezündet haben und dabei keine Schmerzen empfunden haben soll. "Dieser Sachverhalt muss neu aufgeklärt werden", sagte die Vorsitzende Richterin am BGH, Ingeborg Tepperwien.

Der Tod von Jalloh hatte in Deutschland und auch international für großes Aufsehen gesorgt und Proteste ausgelöst. Kritisiert wurde vor allem, dass der Behauptung der Polizei, Jalloh hätte sich selbst angezündet, unhinterfragt Glauben geschenkt worden war.

(APA/AFP)