Wien - Die Überreste der im Jahr 2001 abgebrannten Sofiensäle in Wien-Landstraße dürfen weiter nicht abgerissen werden, der Denkmalschutz bleibt aufrecht. Ein entsprechender Antrag des Eigentümers, der Sofiensäle AG, ist vom Bundesdenkmalamt (BDA) mit Bescheid vom 10. März abgelehnt worden, teilte die Behörde am Donnerstag in einer Aussendung mit. Die Sofiensäle AG habe gegen die Entscheidung berufen.

Abtragung der Gebäudereste

Der Antrag auf Zustimmung "zur Abtragung der Gebäudereste der ehem. Sofiensäle" war laut BDA von den Eigentümern am 13. November des Vorjahres gestellt worden. Er wurde nun unter Verweis auf die geschichtliche, künstlerische und kulturelle Bedeutung des Gebäudes abgewiesen. Diese resultiere "aus ihrer Eigenschaft als Zentrum des Wiener Kultur- und Gesellschaftslebens seit der frühen Gründerzeit und aus der repräsentativen Gestaltung des Großen Saales. Diese Denkmalwerte sind auch am verbliebenen Bestand zu erkennen", heißt es als Begründung.

Nutzung kann nicht vorgeschrieben werden

Das Denkmalamt könne dem Eigentümer zwar keine Nutzung vorschreiben. Man sehe sich aber verpflichtet, den Denkmalschutz im Hinblick auf eine vielleicht doch in absehbarer Zeit mögliche Nutzung aufrecht zu erhalten.

Die Sofiensäle AG hat laut BDA am 27. März gegen die Entscheidung Berufung eingelegt. Diese sei dem Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft, und Kultur zur Entscheidung vorgelegt worden. Auch eine weiteres Berufungsverfahren der Eigentümer ist derzeit im Gange, und zwar gegen die vom 3. Bezirk am 11. November 2002 vorgeschriebenen Sicherungsmaßnahmen für die Brandruine. Laut BDA müsste schon jetzt für die Sicherung gesorgt werden, denn die Berufung habe keine aufschiebende Wirkung. (APA)