Der oberösterreichische Wetterinformationsdienstleister Meteodata Wetteranalysen GmbH hat am Donnerstag den Konkursantrag gestellt. Das Unternehmen hatte Ende 2002 einen folgenschweren Muster-Prozess verloren, indem es darum ging, ob Drittfirmen Wetterkarten von Meteodata mittels Frame in ihre Website einbauen dürfen. "Dieses Urteil war für uns vernichtend", so Meteodata-Geschäftsführer Christian Brandstätter im Gespräch mit pte. "Es hat uns unsere Geschäftsgrundlage entzogen."

"Mir ist ein derartiges Urteil weltweit nicht bekannt"

"Mir ist ein derartiges Urteil weltweit nicht bekannt. Jeder kann unsere Services nun kostenlos in seine Website einbauen. Die Quellenangabe genügt." Das Unternehmen sitze nun auf offenen Forderungen in der Höhe von rund sechs Mio. Euro, die "nach diesem Urteil uneinbringbar" sind, so Brandstätter. Es würden mittlerweile sogar Rückforderungen an Meteodata gestellt . "Kunden, die bis jetzt bezahlt haben, weigern sich, dies weiter zu tun." Das laut Brandstätter "Fehlurteil" habe in der Folge dazu geführt, dass auch die Banken ihre Fälligkeiten stellten und somit sei der Konkurs nicht mehr abzuwenden gewesen. Meteodata beschäftigt derzeit 17 Mitarbeiter. Wie es nun mit seinem Unternehmen weitergeht, "werden die Konkursrichter entscheiden".

Überraschende Rechnungen

Meteodata hat sich in den vergangenen Jahren bei hunderten Usern und Websitebetreibern unbeliebt gemacht, in dem diesen überraschend Rechnungen über beträchtliche Beträge ins Haus flatterten. Den Angeschriebenen wurde vorgeworfen, Urheberrechte des Wetterinformationsanbieters durch Einbindung von Wetterkarten in Websites oder auch nur durch das Legen direkter Links auf Wetterkarten (Deep Linking) verletzt zu haben. Eine unbekannte Anzahl von Rechnungsempfängern hat auch prompt bezahlt. Auch der Internet-Ombudsmann hatte sich bereits der Causa Meteodatat angenommen. Die Forderungen des Unternehmens seien "völlig überzogen", das Geschäftsprinzip hinter Meteodata bestehe aus "Einschüchterung durch Klagsandrohung", so Jürgen Gangoly.

OGH wies Antrag zurück

Im dem vom OGH behandelten Fall hatte Bernegger Bau auf ihrer Website in einer Rubrik namens "Bauwetter" Links zu verschiedenen von Meteodata erstellten Wetterkarten derart gestaltet, dass diese in einem eigenen Frame dargestellt wurden. Unter jeder Karte war ein von Meteodata selbst erstellter, deutlicher Copyright-Vermerk samt Link auf die Meteodata-Site angebracht. Nachdem Bernegger im Dezember 2001 eine Rechnung für Wetterkarten für ein Jahr erhalten hatte, wurden die Bauwetter-Links entfernt. Bezahlt wurde jedoch nicht. Meteodata klagte und beantragte auch eine Einstweilige Verfügung. Diesem Antrag wurde von erster und zweiter Instanz statt gegeben, der OGH hat den Antrag nach einem außerordentlichen Rekurs von Bernegger Bau jedoch zurückgewiesen.(pte)