Graz - An der Universität Graz wird die Ausschreibung für das Amt des Rektors nach dem neuen Universitätsgesetz (UG) 2002 wiederholt. Der Gründungskonvent hat diese Vorgangsweise gewählt, weil sich mit Ablauf der Bewerbungsfrist keine Frau um den Posten beworben hat. Innerhalb der Universität wird nun auch spekuliert, dass die frühzeitige Nennung des Namens einer der Bewerber dazu geführt haben könnte, dass sich weniger - und vor allen Dingen weniger Frauen als erwartet - beworben haben.

Nachweis des "besonderen Bemühens"

"Wir haben diesen Schritt gewählt, um spätere Einwendungen gegen das Verfahren im Vorfeld abzuwenden", so Karl Crailsheim, der stellvertretende Vorsitzende des Gründungskonventes. Die Statuten der Universität halten nämlich fest, dass die ausschreibende Stelle nachweisen müsse, sich "besonders" um die Bewerbung von Frauen bemüht zu haben. Und diesen Nachweis hätte der Gründungskonvent im Falle einer Beeinspruchung nicht erbringen können, erläuterte der Konvent-Sprecher.

"Der Konvent wird sich jetzt verstärkt bemühen, geeignete Frauen zu einer Bewerbung zu bewegen und die frauenspezifische Verbreitung des Ausschreibungstextes sicherzustellen", so das Konventmitglied. Die neue Frist endet mit dem 23. April. "Alte Bewerbungen bleiben aufrecht, können aber nachgebessert werden", so Crailsheim. Ende Mai könnte das gesamte Procedere abgeschlossen sein, zeigte sich Crailshaim optimistisch.

Geringe Zahl der Bewerbungen

Insgesamt gab es im Zuge der ersten Ausschreibung sechs Bewerbungen, "es gab auch Interesse aus dem Ausland, aber die Gesamtzahl an Bewerbungen war nicht überwältigend", so Crailsheim. Uni-intern laufen mittlerweile jedoch Spekulationen, dass die Nennung des Namens eines der Bewerber vor Ende der Frist dazu geführt haben könnte, dass nicht so viele Bewerbungen wie erhofft und in weiterer Folge auch weniger Frauen als erwartet, sich für das Amt beworben haben.

Distanzierung von "Presse"-Artikel

In seiner letzten Sitzung hat der Gründungskonvent daher eine Resolution beschlossen, in der man sich von einem in der Tageszeitung "Die Presse" am 8. März erschienenen Artikel, distanzierte. In diesem wird der Name eines Bewerbers (Bernhard Pelzl, wissenschaftlicher Leiter von Joanneum Research) genannt und auf dessen Vertrauensverhältnis zur steirischen Landeshauptfrau Waltraud Klasnic hingewiesen. "Diese Aussage ist vom Büro der Frau LH nicht dementiert worden. Dieser Umstand ist nun aber nicht nur dazu angetan, das Ansehen der Universität Graz und mittelbar aller österreichischen Universitäten als akademischer Institutionen schwer zu schädigen, sondern auch das Ansehen von Bewerbern. Er hat möglicherweise auch bewirkt, dass Zweifel an der Seriosität des Verfahrens der Rektorenwahl aufgekommen sind", heißt es dort. "Der Gründungskonvent der Karl-Franzens-Uni weist allenfalls versuchte Eingriffe in seine Entscheidungsfreiheit und in seinen gesetzlichen vorgegebenen Aufgabenbereich schärfstens und entrüstet zurück", schließt die Resolution.

Auf diese Resolution hin habe die Landeshauptfrau nunmehr mitgeteilt, dass ihr die Autonomie der Universitäten "ein großer Wert" sei und eine Entgegnung auf die "zitierte offensichtlich unbegründete Zeitungsspekulation [...] diesem Grundsatz widersprochen" hätte. (APA)