Wien - Das alte, abgeschaffte Hausmeistergesetz entsprang einer Gesindeordnung des 19. Jahrhunderts. Weil die Hausbesorger eine kostenlose Wohnung hatten, waren sie nahezu unkündbar. Im Gesetz (Kollektivvertrag gab es keinen) verankert waren lediglich vier Paragraphen über die Pflichten, zehn über die Rechte, sechs Paragraphen im Fall der Kündigung und sieben ergänzende Schutzbestimmungen. Das Gehalt wurde per Verordnung vom Landeshauptmann festgelegt. Hätte man das Gesetz bei Zeiten modernisiert, wäre der Aufschrei bei der Abschaffung nicht so groß gewesen, sagen Experten. Zusatz: Daher erging es den Hausmeistern wie den Dinosauriern, weil sie sich nicht anpassten, mussten sie aussterben.

Während früher die Reinigung im Vordergrund stand, sind heute andere Kriterien gefragt: Zuhören muss er können, trösten, helfen, und er muss sich Respekt verschaffen können. (cr, DER STANDARD, Print-Ausgabe, 30.12.2009)