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Nach Ansicht des Anlegeranwalts sollen die Firmen selbst für den Schaden geradestehen, der durch mögliche Straftaten ihrer (Ex-)Manager entstanden sein könnte

Foto: AP/Augstein

Wien - Anlegeranwalt Michael Poduschka wirft den (ehemaligen) "in Personalunion agierenden" Vorständen in einer Anzeige vor, den Kurs durch unzulässige Aktienrückkäufe künstlich hochgehalten und damit Anleger geschädigt zu haben. Nach Ansicht des Rechtsvertreters sollen die Firmen selbst für den Schaden geradestehen, der durch mögliche Straftaten ihrer (Ex-)Manager entstanden sein könnte. Für alle Genannten gilt die Unschuldsvermutung.

Poduschka beruft sich dabei auf das erst Anfang 2006 in Kraft getretene Verbandsverantwortlichkeitsgesetz (VbVG), das die Verfolgung juristischer Personen ermöglicht. Gemäß § 3 VbVG ist ein Verband für eine Straftat verantwortlich, wenn diese zu seinen Gunsten begangen wurde oder wenn es dadurch zur Verletzung von Verbandspflichten kam. Konkret muss eine Firma in die Bresche springen, wenn ein "Entscheidungsträger als solcher die Tat rechtswidrig und schuldhaft begangen hat". Genau das trifft aus Poduschkas Sicht in der Causa Immofinanz/Constantia mehrfach zu.

Etwa stünden die teils ausgeschiedenen und teils noch aktiven Vorstände von CPB, Immofinanz Beteiligungs AG (IBAG) und Immoeast, Karl Petrikovics, Norbert Gertner, Karl Arco, Edgar Rosenmayr, Christian Thornton und Gerhard Pauser "im Verdacht, durch die unzulässigen Aktienrückkäufe das Verbrechen des Betruges bzw. der Untreue zu Lasten der Gesellschaften Immofinanz AG sowie Immoeast AG in unmittelbarer Täterschaft bzw. als Beitragstäter begangen zu haben", heißt es in der Sachverhaltsdarstellung, die Poduschkas Kanzlei im Namen eines Anlegers am 23. Dezember an die Staatsanwaltschaft Wien übermittelt hat.

"Doppelt geschädigt"

Der oberösterreichische Anwalt sieht die Anleger durch "jene Machenschaften doppelt geschädigt". Zum einen seien ihnen die Aktien "zu überhöhten Preisen" verkauft worden. Zum anderen seien die Anlegergelder "widmungswidrig" dazu verwendet worden, "nicht angezeigte Aktienrückkäufe zu finanzieren", anstatt das Kapital in Immobilienprojekte zu investieren.

Schon 2006 hätten die CPB bzw. ihre Töchter mit dem An- und Verkauf von Immofinanz/Immoeast-Papieren rund 57 Mio. Euro verdient, so der Anzeiger. Die Refinanzierung der Aktienkäufe im Ausmaß von etwa 530 Mio. Euro sei über die IBAG erfolgt, welche das benötigte Geld wiederum von Immofinanz und Immoeast erhalten habe.

2007 sei die CPB die Anteilsscheine dann nicht mehr losgeworden. Daher habe man "stets neue Zukäufe zur Kursstützung getätigt" und "die hohen Bestände an Immofinanz- und Immoeast-Aktien auf Tochtergesellschaften übertragen". Die beiden Immo-Firmen hätten 2007 somit indirekt Zukäufe in der Höhe von 930 Mio. Euro finanziert. Daraus hätten sich bereits zum 31.12.2007 Kursverluste von rund 274 Mio. Euro ergeben.

Aufwand erspart

Die CPB habe sich "durch die zinslosen Darlehensgewährungen seitens der Immofinanz AG und der Immoeast AG" einen "beträchtlichen Aufwand erspart", heißt es weiter. Der "kontinuierliche Kursverlauf" der Immo-Unternehmen habe dem Finanzinstitut außerdem mehr Gebühreneinnahmen beschert. Nach Meinung Poduschkas hat die CPB zudem gegen die Wohlverhaltenspflichten verstoßen, weil sie ihre direkten Kunden nicht über das "immense Ausmaß der Rückkäufe informiert" habe.

Weiters bestehe der Verdacht, dass die kürzlich an ein Finanzkonsortium um Erhard Grossnigg verkaufte Bank der Immofinanz-Gruppe zu hohe Gebühren verrechnet und dies nicht offengelegt habe, erläuterte Poduschka gegenüber der APA. Von 2004 bis 2007 ergäben sich Provisionserträge von 389,7 Mio. Euro. "Es ist evident, dass sämtliche Zahlungsflüsse zu Lasten der ... Immofinanz AG und Immoeast AG und zu Gunsten der CPAG erfolgt sind", schreibt er in der Anzeige. Da die betreffenden Verträge und Gebührenverrechnungen stets von Petrikovics, Gertner, Arco, Rosenmayr und Thornton "unterfertigt bzw. abgesegnet" worden seien und diese in ihrer "Leistungsfunktion" gehandelt hätten, greife auch hier das VbVG.

Poduschka will die drei Unternehmen außerdem wegen "irreführender Werbung" sowie "irreführender Ad-hoc-Meldungen" zur Verantwortung ziehen. Die Staatsanwaltschaft solle daher ihre Untersuchungen in Richtung VbVG ausdehnen, urgiert der Jurist. Die Anklagebehörde ermittle bereits gegen Petrikovics, Thornton, Arco, Gertner und Rosenmayr u. a. wegen Betrugs- und Untreueverdachts. (APA)