Für "verfassungswidrig" halten die Belegschaftsvertreter des ORF den von der Regierung vorgelegten Entwurf zum neuen ORF-Gesetz. Zur Untermauerung dieses Vorwurfes hat sich der Zentralbetriebsrat ein Gutachten des Verfassungsexperten Heinz Mayer eingeholt, der die Verfassungswidrigkeit in Bezug auf die geplanten Konditionen für den Erhalt der Teilrefundierung bestätigt. Die Betriebsräte warnen in ihrer offiziellen Stellungnahme zur Novelle außerdem vor einer drohenden Verbürokratisierung und Überreglementierung des ORF und kritisieren die nicht erfolgte Gremienreform.

Laut Mayer-Gutachten beschränkt das geplante Gesetz die Freiheit der Programmgestaltung. Die Teilrefundierung werde nämlich an die Bedingung geknüpft wird, dass der ORF die Personal- und Pro-Kopf-Kosten, die Kapazitäten und die Sachkosten deutlich reduziert. "Das Postulat der Reduktion der Pro-Kopf-Kosten" sei "geradezu die Forderung nach Abbau journalistischer und programmgestaltender Mitarbeiter/innen bzw. älterer, meist teurerer Arbeitskräfte und damit berufsgruppen- und altersdiskriminierend", heißt es in der Stellungnahme von Zentralbetriebsrats-Obmann Gerhard Moser. "Damit erfolgt ein Eingriff in die verfassungsgesetzlich gewährleistete Unabhängigkeit des Rundfunks und seiner Gestalter."

"Unlösbares Dilemma"

Die Forderung der Regierung stelle den ORF außerdem vor ein "unlösbares Dilemma", befindet Mayer in seinem Gutachten. Entweder der Sender verzichtet auf die Refundierung, dann könne er sich die Erfüllung des öffentlich-rechtlichen Auftrags nicht mehr leisten. Oder der ORF folgt der Vorgabe der Regierung, "dann kann er den öffentlich-rechtlichen Auftrag nicht erfüllen, weil er erhebliche Einschnitte vor allem im Personalbereich durchzuführen hat. Eine Regelung, die derartige Konsequenzen zeigt, ist unsachlich und daher verfassungswidrig", heißt es.

Der Zentralbetriebsrat warnt außerdem vor der "übermächtigen Stellung der Regulierungsbehörde". Die Behörde darf laut Gesetzesnovelle künftig sowohl bei der Gebührenhöhe, als auch bei der Qualitätssicherung, der Einhaltung der Werberegeln und bei der Wirtschaftsprüfung des ORF mitreden. Die ORF-Belegschaftsvertreter empfehlen hingegen, die Regulierungsbehörde "auf ein Anzeigerecht beim Bundeskommunikationssenat (BKS) zu beschränken". Beim BKS, der von Berufsrichtern besetzt ist, sehen die Betriebsräte die Unabhängigkeit "deutlich stärker ausgeprägt, als in einer staatlichen Behörde, deren Mitglieder auf Zeit bestellt werden".

Kritik für versäumte Gremienreform

Kritik gibt es für die versäumte Gremienreform in ORF-Stiftungs- und Publikumsrat. "Wie der Rechnungshof fordert der Zentralbetriebsrat im Interesse einer effizienten Unternehmensstruktur ein Aufsichtsgremium, wie es in Kapitalgesellschaften vorhanden ist." Die im ORF-Gesetz vorgesehene Frauenförderung stößt beim Betriebsrat auf Zustimmung, allerdings warnt er auch hier vor einer Verbürokratisierung durch die für die Überprüfung der Gleichstellung vorgesehenen Organe. "Weiters ist das Gleichstellungsgebot auch auf die Tochterunternehmen des ORF und auf überlassene Arbeitskräfte auszuweiten." (APA)