In seiner heutigen Sitzung hat der Bundesrat dem Bundesgesetz für eingetragene Partnerschaften zugestimmt, was bedeutet, dass es nach der Beurkundung durch den Präsidenten ab 1. Jänner 2010 in Kraft treten kann.

Ab dem neuen Jahr können gleichgeschlechtliche Paare ihre Partnerschaft eintragen lassen, sie haben in vielen Bereichen die gleichen Rechte und Pflichten wie Ehepaare. Die vollkommene Gleichstellung ist damit aber nicht erreicht.

Ihre Partnerschaft eintragen lassen, können Lesben und Schwule am Magistrat und auf der Bezirkshauptmannschaft. "Was das Standesamt betrifft, bin ich zuversichtlich, dass vor allem in den sozialdemokratisch dominierten Städten eine gute Lösung möglich ist", sagt Peter Traschkowitsch, Bundesvorsitzender der Homosexuellenorganisation SoHo. Er wolle jedoch solange weiterkämpfen, bis die vollkommene Gleichstellung der eingetragenen Partnerschaften mit der Ehe erreicht sei, sagte Traschkowitsch am Freitag. (red, derStandard.at, 18. Dezember 2009)