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Das Kreuz mit dem Kreuz wird nun auch den österreichischen Verfassungsgerichtshof beschäftigen.

Foto: Reuters/Gentile

Das Kruzifix-Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EMRK) bleibt auch in Österreich nicht ohne Konsequenzen. Jetzt zieht in Niederösterreich ein Vater vor den Österreichischen Verfassungsgerichtshof, um das christliche Kreuz in Kindergärten anzufechten.

Der Antrag liegt derStandard.at vor. Der Antragsteller - bekennender Atheist - sieht das konfessionslose Aufwachsen seiner Tochter durch die Veranstaltung religiöser Feiern und die Anbringung von Kruzifixen von Seiten des Kindergartens gestört und das Recht auf Glaubensfreiheit (Art. 9 EMRK und Art. 14 StGG) - und damit das Recht auch ohne religiöses Bekenntnis aufzuwachsen - verletzt.

Kreuzzeichen auf Kinder-Augenhöhe

Im Antrag heißt es dazu, dass der Vater und die Mutter ihr Kind "bis zur Erreichung der Religionsmündigkeit ohne religiöses Bekenntnis, jedoch weltoffen und dem Pluralismus verpflichtet" erziehen wollen.

Da die Tochter jedoch bisher an vier religiösen Festen (Erntedankfest, Martinsfest und zwei Nikolausfeste) inklusive Kirchenbesuch teilnehmen musste und im Aufenthaltsraums des Kindergartens außerdem ein Kreuzzeichen in Augenhöhe der Kinder hänge, würde ihr der Eindruck vermittelt, "dass der christliche Glaube in Österreich dem Staat besonders nahe stehe und demzufolge den privilegierten Status einer Staatskirche genieße." Die Tochter sei mit einem völlig von der Erziehung der Eltern abweichenden Bild konfrontiert, das sie - auch aufgrund des sehr jungen Alters - nachhaltig beeinflussen könne.

Religiöse Bezüge streichen

Konkret will der niederösterreichische Vater zwei Passagen aus dem niederösterreichischen Kindergartengesetz geändert bzw. wegen Verfassungswidrigkeit aufgehoben haben: Einerseits Paragraph 3 Absatz 1, in dem steht, dass das Kindergartenpersonal einen grundlegenden Beitrag "zu einer religiösen und ethischen Bildung zu leisten" habe. Hier soll die Wortfolge "religiösen und" gestrichen werden.

Weiters soll Paragraph 12 Absatz 2 -  dass in Kindergärten, in denen die Mehrzahl der Kinder ein christliches Religionsbekenntnis haben, ein Kreuz anzubringen ist -  fallen.

Keine anderen Kindergärten

Dem Vater wurde von Seiten des Kindergartens erklärt, dass bei der Vorbereitung auf die religiösen Feste nicht auf andere Religionen, Weltanschauungen und Religionskritik eingegangen werde. Ein anderer, privater Kindergarten ohne christlich-religiöse Feste als Alternative sei in naher Umgebung nicht vorhanden, heißt es im Antrag.

Unterstützung für den Antrag kommt von diversen atheistischen Organisationen Österreichs. "Dieser Vater hat unsere volle Unterstützung", sagt etwa Theo Maier vom Freidenkerbund. "Es kann nicht sein, dass im 21. Jahrhundert aus Kindern zwangsweise Katholiken gemacht werden, wie es das Landeskindergartengesetz offenbar vorsieht." Ähnlich argumentiert Niko Alm von der Giordano-Bruno-Stiftung. "Leider sind uns viele ähnliche Fälle bekannt. Meist schlucken das die Eltern aber aus Angst vor Repressalien." (Anita Zielina, Teresa Eder, derStandard.at, 18.12.2009)