Straßburg - Das Europaparlament hat eine Abstimmung über eine strittige - rechtlich nicht bindende - Entschließung zu dem Urteil des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofes, der das Anbringen von Kruzifixen in italienischen Schulen untersagt hatte, vertagt. Die Abgeordneten entschieden mit 283 Stimmen zu 259 Gegenstimmen, die Abstimmung auf eine der nächsten Plenartagungen zu verschieben, um die Zulässigkeit von Resolution und Abstimmung zu überprüfen, teilte das Europaparlament mit.

Die christdemokratisch-konservative Fraktion der Europäischen Volkspartei (EVP) verlangte in einem Resolutionsentwurf, dass das Subsidiaritätsprinzip "von allen europäischen Institutionen und internationalen Organisationen anerkannt wird, einschließlich der Freiheit der Mitgliedstaaten, religiöse Symbole an öffentlichen Orten auszustellen, wenn diese Symbole die Tradition und die Identität ihres Volkes sowie einen der Einheit dienenden Aspekt einer nationalen Gemeinschaft darstellen".

Verletzung des Subsidiaritätsprinzip

Die rechte EU-kritische Fraktion "Europa der Freiheit und der Demokratie" (EFD) forderte die EU-Kommission in ihrem Entwurf auf, "anzuerkennen, dass ein derartiges Urteil eine gravierende Verletzung des Grundprinzips der Subsidiarität innerhalb des Rechtsrahmens der EU darstellt". Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte sei außerdem "kein Bestandteil des Rechtssystems der EU".

Demgegenüber erklärten Sozialisten, Liberale und Grüne, dass die EU-Staaten an die Europäische Menschenrechtskonvention gebunden seien. Die EU-Staaten hätten ein Pflicht, die Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte umzusetzen, betonten etwa Grüne und Liberale in ihren Entwürfen. (APA)