Folter ist in Österreich verboten. Und auch nicht. Wörtlich zumindest nicht, denn das Wort Folter kommt in keinem Gesetz vor. Dabei hat Österreich, wie die meisten Länder der Welt, die 1984 geschaffene Anti-Folter-Konvention der Uno unterzeichnet und auch ratifiziert. Maßgeblich verantwortlich für das Zustandekommen der Konvention war der österreichische Völkerrechtsexperte und ÖVP-Politiker Felix Ermacora. Er war auch jahrelang Mitglied und später Präsident der UN-Menschenrechtskommission.

Böse Zungen behaupten, dass mit dem Tod von Ermacora im Jahr 1995 auch Österreichs Anti-Folter-Engagement gestorben ist. Doch das stimmt nicht. Sein Schüler Manfred Nowak setzte den Kampf für Menschenrechte fort und legte sich als UN-Sonderberichterstatter gegen Folter sogar mit der US-Regierung an, als er die Zustände im Gefangenenlager von Guantánamo anprangerte. Mit seinen Ermittlungen löste er auf der ganzen Welt Diskussionen über Foltermethoden und über die Frage aus, ob Folter unter bestimmten Umständen gerechtfertigt sein könnte.

Die wenigsten wissen, dass Manfred Nowak auch im Menschenrechtsbeirat des Innenministeriums sitzt- einem Gremium, das derzeit völlig in der Luft hängt. Wohin der Beirat übersiedeln soll, ist noch völlig unklar. Jedenfalls weit weg von der Polizei, wo es in den vergangenen Jahren immer wieder Foltervorwürfe gegen einzelne Beamte gab. Pardon, die Vorwürfe lauteten: Quälen und Körperverletzung. Es ist höchste Zeit, das F-Wort gesetzlich zu verankern. (Michael Simoner/DER STANDARD, Printausgabe, 2. Dezember 2009)