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Die Präsenz von Nanopartikeln in Kosmetikprodukten muss künftig auf dem Etikett angeben werden.

Foto: APA/Estee Lauder

Wien - VerbraucherInnen in der EU sollen künftig besser vor gefährlichen Substanzen in Kosmetikartikeln geschützt werden. Dazu werden erstmals Sicherheitsüberprüfungen für die umstrittenen Nanopartikel vorgeschrieben, die etwa über Hautcremes ins Blut gelangen können. Eine entsprechende Verordnung wurde am Montag unter Dach und Fach gebracht.

Verbot von krebserregenden Substanzen

Die EU-Staaten haben dreieinhalb Jahre Zeit die Vorschriften umzusetzen - also bis Mitte 2013. Der Kompromiss wurde in langen und harten Verhandlungen zwischen Ministerrat und Europaparlament ausgehandelt. Streitpunkt war bis zum Schluss das Verbot von krebserregenden, erbgutverändernden und die Fortpflanzung hemmenden Substanzen in Kosmetika. Die Forderung mehrerer EU-Staaten nach einer Lockerung des Verbots wurde vom Europaparlament weitgehend zurückgewiesen. Eine Ausnahme ist lediglich für Ethanol (Alkohol) und Vitamin A vorgesehen. Diese Substanzen seien auch in Lebensmitteln zugelassen, erläuterte Roth-Behrendt.

Verpflichtende Angabe auf dem Etikett

Kosmetikhersteller, die Nanopartikel verwenden, müssen dies künftig der EU-Kommission mitteilen. Diese kann Sicherheitsprüfungen veranlassen. Außerdem muss die Präsenz dieser Stoffe auf dem Etikett angeben werden. Nanomaterialien sind besonders winzige Teilchen, deren Auswirkung auf den menschlichen Organismus bisher kaum erforscht ist. Dazu gehören etwa Titandioxid oder Zinkoxid als UV-Filter in Sonnencremes. Auch in Farb- und Konservierungsstoffen kommen Nanopartikel zum Einsatz.

Schutz vor irreführender Kosmetikwerbung

Die Neuregelung sieht außerdem Auflagen für die Kosmetikwerbung vor. Die EU-Kommission soll Kriterien für Angaben oder Behauptungen über die Wirkung von kosmetischen Produkten, etwa Cremes gegen Falten, erarbeiten. Ziel ist es, den KonsumentInnen besser vor überzogenen oder irreführenden Versprechen in Werbeslogans zu schützen. (APA/red)