Eisenstadt - Seit geraumer Zeit und unter hinhaltendem Widerstand der Gemeindevertreter verlangen die Präsidenten des Bundes- und der Landesrechnungshöfe eine Ausweitung ihrer Prüfkompetenz auf Gemeinden mit weniger als 20.000 Einwohnern. Die geltende Regelung stammt aus dem Jahr 1929 und führt beispielsweise dazu, dass keine einzige burgenländische Gemeinde der Rechnungshofkontrolle unterliegt. Mit teilweise verheerenden Folgen, wie zuletzt die Beispiele Strem und Oberwart zeigten.

Von 16 Milliarden Euro öffentlicher Gelder, die in allen 2356 österreichischen Gemeinden verwaltet werden, bleiben so fast zwölf Milliarden einer unabhängigen Kontrolle entzogen. Die unmittelbare Auswirkung solcher Prüflücken ist teils dramatisch. Überschuldeten Gemeinden bleibt nichts anderes übrig, als die Gebühren an die Schmerzgrenze zu heben.

Der Teufel im Detail

Der finanzielle Detailteufel sitzt freilich nicht bloß in den ordentlichen Haushalten. Größeres Ungemach könnte in den ausgelagerten Gesellschaften lauern. Und dann gibt es noch die Unternehmen der Gemeindeverbände. So einer ist zum Beispiel der südburgenländische Wasserverband, der seinen Spekulationsverlust zwar unlängst im Vergleichsweg minimieren konnte. Gleichwohl muss er nun zu einnahmenseitigen Maßnahmen greifen.

Dass unter den Gemeinden eine Finanzkrise unbekannten Ausmaßes lauern könnte, scheint der Bundes- und Länderpolitik aber mittlerweile schmerzlich klar geworden sein. (wei, DER STANDARD - Printausgabe, 28./29. November 2009)