Linz/Wien - "Noch einmal Bürokratie" - so kommentiert die oberösterreichische Gebietskrankenkasse die Details der Abschaffung der Ambulanzgebühr per 31. März 2003. Denn da diese Abschaffung nicht rückwirkend erfolgt sei, müssen die Vorschreibungen für das vergangene Jahr jetzt trotzdem noch verschickt werden. "Mit einer rückwirkenden Abschaffung hätte sich dieser bürokratische Aufwand verhindern lassen", so die Kasse in einer Aussendung am Mittwoch.

Der nun vorgelegte Gesetzesentwurf bringe es mit sich, dass die Ambulanzgebühr für die letzten drei Quartale 2002 und für das erste Quartal 2003 noch vorgeschrieben werden müsse, kritisiert die Kasse, "dabei müssen etwa auch die in der letztgültigen Fassung enthaltenen umfangreichen Ausnahmeregelungen geprüft werden".

Insgesamt müsse allein die oberösterreichische Gebietskrankenkasse jetzt nochmals 35.000 Vorschreibungen verschicken. Dazu kämen noch rund 40.000 Rückerstattungsfälle und Fälle von Einsprüchen, die bereits vorgeschriebene weiter zurückliegende Ambulanzgebühren betreffen. "Und das alles, obwohl die Ambulanzgebühr wegen Unwirtschaftlichkeit aufgehoben wird", so die OÖ. Gebietskrankenkasse. (APA)