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Foto: APA/EPA/GAVIN NEWMAN/GREENPEACE INTERNATIONAL

Madrid/Wien - Der Rote Tunfisch (Thunnus thynnus) erfüllt die Kriterien für ein internationales Handelsverbot durch das Washingtoner Artenschutzabkommen (CITES). Dies gaben die Fischereibiologen der Internationalen Kommission zum Schutz des Atlantischen Tunfisches (ICCAT) am Donnerstag offiziell bekannt. Die ICCAT-Wissenschaftler hatten in der vergangenen Woche in Madrid die aktuelle Bestandsgröße des Roten Tunfischs im Atlantik und im Mittelmeer analysiert und waren zu erschreckenden Ergebnissen gekommen: Ihren Schätzungen zufolge ist der Bestand der fortpflanzungsfähigen Tiere auf unter 15 Prozent des Ursprungsbestandes gesunken.

Damit erfüllt der Rote Tunfisch - auch als Blauflossen-Tun bekannt - die Kriterien für eine Aufnahme in Anhang 1 des Washingtoner Artenschutzabkommens, entsprechend der höchsten Schutzkategorie, die ein komplettes internationales Handelsverbot nach sich zieht. Die 175 Vertragsstaaten des Washingtoner Artenschutzabkommens treffen sich im März 2010 in Doha/Qatar, um über einen entsprechenden Antrag Monacos auf eine Aussetzung des Handels zu entscheiden.

Reaktion

"Die Umweltorganisationen Greenpeace und WWF begrüßen die Einschätzung der Tunfisch-Experten", kommentierte Antje Helms, Fischereiexpertin bei Greenpeace, in einer Aussendung. "Wir sehen unsere Forderungen nach drastischen Maßnahmen zum Schutz des Blauflossen-Tun damit von offizieller Seite bestätigt."

Die Fischereibiologen der ICCAT hatten zudem bestätigt, dass ein kompletter Fangstopp das einzige Mittel sei, um eine Erholung der Bestände zu gewährleisten. (red)