ORF-Generaldirektor Alexander Wrabetz begrüßt den Abschluss des EU-Verfahrens und freut sich, dass damit "eine wichtige Grundlage für die langfristige Zukunftssicherung des ORF auch auf europäischer Ebene" gewährleistet ist. In einem Schreiben an die ORF-Stiftungsräte betont Wrabetz aber auch, dass auf den ORF nun zusätzliche Aufgaben im Bereich der Qualitätssicherung, der Ex-Ante-Prüfung neuer Angebote sowie der Ex-Post-Kontrolle der Teilnehmerentgelte zukommen werden.

Entsprechende Vorbereitungen auf die neuen Rahmenbedingungen haben bereits begonnen "und werden mit großer Intensität fortgesetzt", so Wrabetz. Grundsätzlich werde mit der Einigung im EU-Verfahren und der zwischen Österreich und der Kommission getroffenen Vereinbarung "die umfassende Erfüllung des Programmauftrags in den Bereichen Information, Kultur, Sport und Unterhaltung" anerkannt. Auch werde das "breite Programmangebot des ORF mit zwei nationalen TV-Programmen sowie drei nationalen und neun regionalen Programmen" außer Streit gestellt.

Den Stiftungsrat bat Wrabetz in seinem Schreiben um Unterstützung "in unserem Bestreben, dass der nationale Gesetzgeber nun den von der Kommission gesetzten Rechtsrahmen, z.B. im Bereich der Werbebestimmungen, nicht enger fasst als von der EU vorgegeben und dass die von der EU grundsätzlich anerkannte Möglichkeit zur Refundierung der dem ORF durch Gebührenbefreiung entgehenden Mittel auch zeitnahe realisiert wird". (APA)