Am G-20-Gipfel in Pittsburgh wurde vor einem Monat beschlossen, die Eigenmittelvorschriften für Banken zu verschärfen. Der Basler Ausschuss für Bankenaufsicht wird bis Ende des Jahres einen konkreten Vorschlag ausarbeiten, der bis Ende 2012 umgesetzt werden soll. Dadurch will man insbesondere eine qualitative Verbesserung des Kernkapitals (auch "Tier-1-Kapital" genannt) erreichen: In erster Linie sollen künftig nur mehr Stammaktien und einbehaltene Gewinne zu den auf die Kernkapitalquote anrechenbaren Eigenmitteln zählen.

Zudem soll es neue Mindeststandards für die Kapitalausstattung von Banken geben: Derzeit gilt eine Kernkapitalquote von vier Prozent als unterste Grenze. Ratingagenturen und Aufsichtsbehörden haben allerdings schon bisher eine höhere Kernkapitalquote für erforderlich erachtet. Das Kernkapital weist die beste Eigenmittelqualität auf - das heißt, es steht uneingeschränkt zur Risiko- und Verlustdeckung der Bank zur Verfügung. Die Eigenmittel sind dazu da, ein mit der Geschäftstätigkeit der Bank verbundenes Risiko zu tragen, und haben daher die Funktion eines Risikopuffers.

Von diesen möglichen Änderungen ist auch das staatliche Partizipationskapital betroffen: Die Erlöse aus Partizipationsscheinen ohne Dividendennachzahlungsverpflichtung, die stimmrechtslosen Vorzugsaktien nachgebildete Wertpapiere sind und eine fixe Verzinsung aufweisen, werden in Österreich derzeit dem Kernkapital einer Bank unbeschränkt zugerechnet. Ähnlich wie andere Staaten stellte auch Österreich mit dem Finanzmarktstabilitätsgesetz und dem Interbankmarktstärkungsgesetz einen gesetzlichen Rahmen für die staatliche Unterstützung von Banken zur Überbrückung der Finanzkrise zur Verfügung. Auf Basis dieses Hilfspakets wurde vom österreichischen Staat Partizipationskapital zur Unterstützung der Banken gezeichnet: Es muss der Bank auf Unternehmensdauer zur Verfügung gestellt werden und in voller Höhe an einem eventuellen Verlust teilnehmen.

Vergleich der Eigenschaften

Vor dem Hintergrund der derzeitigen Diskussion um eine Verschärfung der Kapitalvorschriften für Banken ist es unsicher, ob das Partizipationskapital - abhängig von den konkreten Vorschlägen des Basler Ausschusses für Bankenaufsicht - auch in Zukunft (zur Gänze) dem Kernkapital zugezählt werden kann.

Dabei geht es um die Frage, ob Partizipationsscheine im Wesentlichen dieselben Eigenschaften wie Stammaktien aufweisen. Dies hängt davon ab, wie im Einzelfall die Partizipationsscheinbedingungen ausgestaltet sind. Bei der Ausgestaltung der Bedingungen haben Banken nämlich einen Spielraum. Ein Unterschied zu Stammaktien ist die fixe Verzinsung des Partizipationskapitals, auch wenn sie nur aus Gewinnen bezahlt wird. Eine nicht zu niedrige Verzinsung war zugleich eine der wesentlichen Auflagen der EU im Zuge der Prüfung, ob die Bankenhilfsmaßnahmen eine verbotene Beihilfe darstellen. Zur qualitativen Verbesserung der Eigenmittel besteht hier ein Zielkonflikt. Auch die Frage, ob Partizipationskapital wie Aktienkapital im Zuge eines Kapitalschnitts mit angelaufenen Verlusten verrechnet werden kann, um eine Neukapitalisierung zu unterstützen, kann relevant werden.

Die neuen Eigenmittelvorschriften werden aller Voraussicht nach in quantitativer und qualitativer Hinsicht eine Verschärfung der bestehenden Regelungen herbeiführen. Dann müssen Banken die Anrechnung des staatlichen Partizipationskapitals auf die Eigenmittel nach den neuen Kriterien überprüfen. Die UniCredit Bank Austria hat bereits auf eine Inanspruchnahme des staatlichen Partizipationskapitals unter anderem mit dem Hinweis auf die Aussagen der G-20 in Pittsburgh verzichtet und will stattdessen frisches Kapital über die Börse aufnehmen. (Michael Binder, Uwe Rautner, DER STANDARD, Printausgabe, 28.10.2009)