Dresden - Knapp vier Monate nach der tödlichen Messerattacke im Dresdner Landgericht muss sich der mutmaßliche Mörder der Ägypterin Marwa El-Sherbini am Montag vor dem dortigen Schwurgericht verantworten. Dem 28-jährigen Russlanddeutschen wird vorgeworfen, die Frau im Juli während einer Verhandlung aus fremdenfeindlichen Motiven mit einem Messer getötet und ihren Mann schwer verletzt zu haben. Der Prozess wird von vielen Polizisten gesichert.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten Alex W. Mord, versuchten Mord und gefährliche Körperverletzung vor. Motiv war nach Überzeugung der Ermittler ein fanatischer Hass auf Nichteuropäer und Muslime. Das Verbrechen sorgte für Entsetzen und löste heftige Proteste in der islamischen Welt aus. Der Angeklagte schwieg nach seiner Festnahme.

Die 31 Jahre alte Ägypterin sagte im Gericht als Zeugin gegen W. aus, nachdem der sie als "Islamistin", "Terroristin" und "Schlampe" beschimpft hatte. Der Beschuldigte stach nach bisherigen Ermittlungen ohne jede Vorwarnung mit einem mitgebrachten Küchenmesser mindestens 18 Mal auf die Muslima ein, als diese den Saal verlassen wollte. Sie starb am Tatort.

In dem Verfahren musste sich der Beschuldigte wegen Beleidigung verantworten. Das Opfer war im dritten Monat schwanger und hinterlässt außerdem einen dreijährigen Sohn, der sich zur Tatzeit mit im Gerichtssaal befand. Ihr Mann, der sie beschützen wollte, wurde lebensgefährlich verletzt.

Der Angeklagte stammt aus dem russischen Perm, wo er eine Lehre als Lagerarbeiter absolvierte. 2003 kam er nach Deutschland. In Dresden lebte der arbeitslose Mann zuletzt von staatlicher Unterstützung.

Aus Sorge vor Attacken bereiten sich Polizei und Justiz auf einen Großeinsatz vor. Sicherheitskräfte gehen von einer "recht hohen Gefährdung" insbesondere des Angeklagten aus. Nicht auszuschließen seien Racheakte von Islamisten, hieß es.

"Recht hohe Gefährdung"

An den Sitzungstagen sollen jeweils rund 200 Polizisten das Gerichtsgebäude sichern. In den Verhandlungssaal wurde eine 2,50 Meter hohe Sicherheitsglasscheibe zwischen den Plätzen der Prozessbeteiligten und denen der Zuschauer eingebaut. Die Staatsanwaltschaft sieht derzeit mit Verweis auf das vorläufige psychiatrische Gutachten keine Hinweise für eine Schuldunfähigkeit des Angeklagten. In Medienberichten hieß es dagegen, der Beschuldigte sei 1999 in Russland wohl wegen einer psychischen Erkrankung vom Wehrdienst befreit worden und womöglich schuldunfähig.

Für den Prozess sind elf Verhandlungstage angesetzt. Dabei sollen rund 30 Zeugen vernommen werden. Das Urteil wird nach bisherigen Plänen am 11. November gesprochen. (APA/AP)