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Wenn die Telekom Austria (TA) ihre Mitbewerber für die von 1999 bis 2001 erbrachten gemeinwirtschaftlichen Leistungen (Universaldienst) zur Kasse bitten will, muss sie dies rasch tun. Denn das neue Telekomgesetz, dessen Entwurf offiziell unter Verschluss gehalten wird, schränkt diese Möglichkeit kräftig ein. Künftig soll der Universaldiensterbringer längstens ein Jahr nach Ablauf des Geschäftsjahres Zeit haben, um Geld für unrentable Telefonzellen, Leitungen ins hinterste Gebirgstal und Auskunftsdienste zu bekommen.

Damit erfüllt sich zwar der Wunsch der TA-Konkurrenten nicht, diese bisher unbeschränkte Frist auf drei Monate zu verkürzen. Altforderungen wie jene aus 1999, 2000 und 2001 kann sich der Marktführer dann allerdings „abschminken“. Dem Vernehmen nach hat die TA bei der Regulierungsbehörde RTR noch keinen neuen Antrag auf Universaldienstausgleich gestellt. TA-Chef Heinz Sundt sagte, er gehe davon aus, dass „die Sache heuer erledigt“ werde.

Zur Erinnerung: Das im Frühjahr 2002 eingebrachte Begehren für das Jahr 1999, das der Konkurrenz eine Nachzahlung von bis zu 122 Mio. Euro beschert hätte, hat die TA im Herbst zurückgezogen - DER STANDARD berichtete.

Konkurrenz kann Rückstellungen auflösen

Folgt der neue Infrastrukturminister Hubert Gorbach den Plänen seines Vorgängers Mathias Reichhold, und tritt das neue TKG, mit dem der neuen EU-Richtlinie Genüge getan wird, planmäßig am 25. Juli in Kraft, können die TA-Konkurrenten die Rückstellungen für allfällige Universaldienstforderungen in ihren Bilanzen zumindest teilweise wieder auflösen. Finanziellen Ausgleich zahlen müssen nur Unternehmen, deren Umsatz fünf Mio. Euro übersteigt. Beanspruchen kann der Universaldiensterbringer nur jene Kosten, „die trotz wirtschaftlicher Betriebsführung nicht hereingebracht werden können“. Darüber wurde schon bisher trefflich gestritten.

Weitere Überraschungen

Das neue TGK, in dem die parlamentarischen Änderungswünsche aus dem Vorjahr bereits berücksichtigt wurden, bietet zwei weitere Überraschungen: Die Übertragung von Mobilfunkfrequenzen soll künftig erlaubt werden, ebenso wie die Mitnahme der Telefonnummer beim Betreiberwechsel (Nummernportabilität).

Ersteres dürfe allerdings nicht als Freibrief für den Handel mit GSM- oder UMTS-Funkfrequenzen missverstanden werden, warnt man im Ministerium. Zwar könnte künftig etwa Telefónica, die im Herbst 2000 eine UMTS-Lizenz ersteigert, bis dato aber kein Netz aufgebaut hat, ihre Frequenzpakete am Markt feilbieten. Durch den Verkauf dürfe am Markt aber keine Wettbewerbsverzerrung entstehen. Der Regulator muss dies überwachen und gegebenenfalls Auflagen erteilen. Bisher fielen Frequenzen, die teils mehr als 100 Mio. Euro kosteten, bei Nichtbenutzung an den Staat zurück. (Luise Ungerboeck, DER STANDARD, Printausgabe 29.3.2003)