Wien - Derzeit sorgen wieder Hoax-Mails oder Falschmeldungen im Internet für Verwirrung und Unsicherheit bei Autofahrern.

Beim ARBÖ häufen sich in den vergangenen Tagen Anfragen von ARBÖ-Mitgliedern, die wissen möchten, ob die Informationen richtig sind. In den Mails wird behauptet, dass die "Politik ein Gesetz verabschiedet hat, welches vorsieht, dass die Besitzer der alten Führerscheine ab 1. Jänner 2010 neue, im Scheckkartenformat beantragen und alle fünf Jahre zu einer Kontrolle bzw. Nachschulung (auch ohne vorangegangene Punkte oder Strafmandate) bei einer Fahrschule müssen".

"Das ist einfach falsch", stellt der Leiter der ARBÖ-Rechtsabteilung Dr. Ralf Hasler klar. "Unbefristet ausgestellte Führerscheine sind bis zum Jahre 2033 gültig, falls der Führerscheinbesitzer zu diesem Zeitpunkt am Foto noch zweifelsfrei erkennbar ist." Führerscheine im Scheckkartenformat werden in Österreich seit dem 1. März 2006 ausgestellt. "Alle Lenkerberechtigungen inklusive dem rosa Führerscheindokument werden unbefristet ausgestellt und gelten bis einschließlich 2032," so Hasler weiter.

Neue Führerscheinrichtlinie ab 2013

Bezüglich der Befristung sieht die dritte, im Dezember 2006 vom Europäischen Parlament beschlossene Führerscheinrichtlinie vor, dass ab dem Jahr 2013 neue Führerscheine nach einem einheitlichen europäischen Führerscheinmuster auszustellen sind. Hasler: "Dies gilt auch für Führerscheine, die aufgrund von Verlust, Diebstahl oder aufgrund von sonstigen führerscheinrelevanten Änderungen ersetzt werden müssen." Diese Richtlinie muss von den Nationalstaaten bis zum 19. Januar 2011 umgesetzt werden. Angewendet werden müssen diese neuen Bestimmungen ab dem 19. Januar 2013. Hasler: "Ein Entwurf des österreichischen Gesetzes dazu liegt derzeit noch nicht vor."

Gemäß der Richtlinie müssen bis zum 19. Januar 2033 alle ausgestellten oder in Umlauf befindlichen Führerscheine allen Anforderungen dieser Richtlinie entsprechen. Der ARBÖ-Rechtsexperte: "Es ist daher davon auszugehen, dass jetzt im Umlauf befindliche nicht befristeten Führerscheine aller Voraussicht nach bis zu diesem Datum gültig bleiben. Ein Umtausch ist möglich, jedoch nicht verpflichtend."

Ab 2013 befristete Führerscheine

Führerscheine der Klassen A oder B, die ab 2013 ausgestellt werden, werden gemäß der Richtlinie nur mehr befristet auf zehn Jahre ausgestellt, wobei die Gültigkeit von einzelnen Mitgliedstaaten auf 15 Jahre erhöht werden kann.

Zu beachten ist, dass es natürlich auch jetzt schon befristete Lenkberechtigungen (z.B. Führerscheine der Klassen C, C1 oder B oder bei körperlicher Beeinträchtigung) gibt und diese rechtzeitig vor Ablauf der Frist neu beantragt werden müssen, damit das behördliche Verfahren vor Ablauf der Frist abgewickelt werden kann, so der ARBÖ. (APA)