Straßburg - Die Türkei hat mit Sanktionen für vier Zeitungen gegen das Grundrecht auf Pressefreiheit verstoßen. Mit diesem Urteil gab der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte am Dienstag 26 Klägern Recht - Herausgebern, Chefredakteuren und anderen leitenden Angestellten der Zeitungen. Ihnen muss die Regierung in Ankara Entschädigungen in Höhe von 5000 bis 40.000 Euro zahlen. Außerdem soll jeder Kläger 1800 Euro Schmerzensgeld erhalten.

Die fraglichen Blätter waren zwischen November 2006 und Oktober 2007 wiederholt mit Erscheinungsverboten für Zeitspannen zwischen 15 Tagen und einem Monat belegt worden. Die türkische Justiz begründete dies mit Beiträgen, die in ihren Augen "Propaganda" für die verbotene Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) darstellten. Gegen die Verantwortlichen wurden zudem strafrechtliche Ermittlungen eingeleitet, die Verfahren sind noch anhängig.

Der Straßburger Gerichtshof rügte diese Sanktionen als unverhältnismäßig. Die Berufsausübung der Betroffenen sei dadurch in unzulässiger Weise eingeschränkt worden. Die türkische Justiz hätte sich mit der Beschlagnahmung bestimmter Ausgaben begnügen können, heißt es in dem Urteil. (APA)