Straßburg - Portugal hat mit einer Geldstrafe für eine Karnevalsfigur gegen das Grundrecht auf Meinungsfreiheit verstoßen. Mit dieser Feststellung gab der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg am Dienstag einem Portugiesen Recht, der sich bei einem Karnevalsumzug im Städtchen Mortagua über den Bürgermeister lustig gemacht hatte. Der Mann hatte sein Auto mit einer Kasperlefigur geschmückt, die das Stadtoberhaupt darstellte. Ein Transparent spielte zudem auf eine Korruptionsaffäre an. Der Portugiese wurde daraufhin zu 4.445 Euro wegen Diffamierung verurteilt.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte rügte diese Strafe als unverhältnismäßig. Im Rahmen eines Karnevalsumzugs müsse Satire erlaubt sein, stellten die Straßburger Richter fest. Portugal muss dem Kläger nun die Geldstrafe zurückzahlen und zusätzlich noch 4.000 Euro Schmerzensgeld. (APA)