Nach der Aufregung über Innenministerin Maria Fekters Pläne, straffällige Asylwerber rascher abzuschieben und Asylfolgeanträge zu erschweren, ist die Diskussion jetzt beim Thema Schubhaft angelangt – und somit bei dem wohl bedenklichsten Vorschlag des Entwurfs. Dass diese Novelle – wenn sie in der vorliegenden Form Gesetz werden sollte - Flüchtlinge zu Menschen machen wird, die permanent am Rand des Gefängnisses dahinexistieren (und in vielen Fällen Monate der Einsperrung über sich ergehen werden lassen müssen - und das sogar, wenn sie noch minderjährig sind), war der öffentlichen Aufmerksamkeit bisher entgangen.

Dabei ist in Sachen Schubhaft offenbar nicht weniger als ein neuer Zwang geplant. In Paragraf 76 Fremdenpolizeigesetz soll ein neuer Passus eingefügt werden, wonach die Einsperrung künftig vielfach angeordnet werden MUSS (nicht KANN). Etwa wenn ein Asylwerber öfter als einmal gegen die bestehenden Meldeverpflichtungen verstößt. Das ist theoretisch schon dann der Fall, wenn er oder sie zweimal länger als erlaubt (zwei Nächte) unentschuldigt aus seiner Flüchtlingsunterkunft abwesend ist. Oder etwa dann, wenn ein Asylwerber ein Dublin-ll-Fall ist, also nach dem gleichnamigen EU-weiten Abkommen sein Asylverfahren in einem anderen EU-Mitgliedsland abzuwarten hat. Dann hat er oder sie Österreich zu verlassen. Doch bis zu dem Moment, wo das zuständige Land (oft Polen, Italien oder Griechenland) das diesbezügliche O. K. gibt, vergehen oft Monate.

Monate, während derer dann künftig Häfenzwang bestünde. Für Menschen, die keine Straftat begangen haben. Unter Haftbedingungen in den zuständigen Polizeianhaltezentren, die laut Menschenrechtsbeirat weitaus schlechter als in Strafanstalten sind. Dass Österreich nach der Fremdenrechtsnovelle 2005 vom UNHCR und Europarat abwärts für vergleichbare Vorgangsweisen kritisiert wurde – bevor der Verwaltungsgerichtshof diese Praxis stückweise abgestellt hat – war für die Novellenplaner offenbar kein Hinderungsgrund. Vielleicht sogar im Gegenteil.

Zudem würde eine solche Praxis die unmenschlichen Auswirkungen des EU-weiten Dublin-ll-Systems weiter verstärken. Auswirkungen, die inzwischen auch von der EU-Kommission selber in Frage gestellt werden. Doch Kommissionspläne, Dublin-ll-Asylwerbern im Rahmen der neuen EU-Asylrichtlinie mehr Mitbestimmungsrecht bei der Wahl des Verfahrenslandes zu geben, wurden vor wenigen Wochen bekanntlich abgeschmettert. Vorne mit dabei: Österreich, in der Person Innenministerin Maria Fekters.

Irene.Brickner@derStandard.at