Vorwürfe gegen die österreichische Justiz erheben der Opfer-Anwalt von zwölf Überlebenden und nunmehr 68 Angehörigen der Seilbahnkatastrophe von Kaprun im November 2000, Gerhard Podovsovnik, sowie die beiden deutschen Sachverständigen Hans-Joachim Keim und Bernhard Schrettenbrunner. Podovsovnik kritisiert die Verweigerung der Akteneinsicht in den "staatsanwaltlichen Geheimakt" für ihn als Privatbeteiligtenvertreter. Die beiden Deutschen, die am 16. April 2008 Anzeige gegen vier Sachverständige des Kaprun-Prozesses einbrachten, sprechen von "Staatsbetrug und einer sittenwidrigen Kommissionslösung", die Öffentlichkeit sei von der Justiz bis jetzt an der Nase herumgeführt worden.

Das Gerichtsverfahren gegen 16 Angeklagte endete mit rechtskräftigen Freisprüchen. Ein Antrag auf Wiederaufnahme wurde eingebracht, der Akt liegt derzeit im Justizministerium. "Jetzt - fast neun Jahre nach dem Inferno, bei dem 155 Menschen starben, werden erst die Fakten bekannt und bisher nicht beklagte Verantwortliche enttarnt", kritisierten Keim und Schrettenbrunner im Gespräch mit der APA. So habe sich auch durch die Anzeigen gegen die Gutachter gezeigt, dass es für die Züge in der konkret vorliegenden Ausgestaltung nie eine Betriebsgenehmigung gegeben habe und "die Bahn im Widerspruch zu internationalen Standards niemals einen Millimeter hätte fahren dürfen. Heute könne man den Brand aufgrund der Akteneinsicht genau nachvollziehen.

"Deckmantel der Justiz"

Die Gutachter hätten bei einem ordentlichen Strafverfahren normalerweise "so einen Schwachsinn überhaupt nicht sagen und aufrechterhalten können" - dies sei nur unter dem Deckmantel der Justiz möglich gewesen, wie die Ermittlungsberichte ergeben hätten. Ihre Aussagen hätten nicht den technischen Tatsachen entsprochen - "das Ganze war eine Riesensauerei", so Keim und Schrettenbrunner, die den Gutachtern vorwerfen, vorsätzlich gelogen und Amtsmissbrauch betrieben zu haben.

Die Einsichtverweigerung in die Akten von Staatsanwaltschaft, Oberstaatsanwalt und Justizministerium nach Paragraf 35 des Staatsanwaltsgesetzes "öffnet allfälliger politischer Willkür vollkommen Tür und Tor". Weder Beschuldigte noch Privatbeteiligte oder sonstige Opfer hätten die Möglichkeit, darüber Kenntnis zu erlangen, was die wahren Hintergründe für eine Einstellung des Verfahrens sind respektive, warum ein Verfahren weiter geführt wird. Die Opfer und Privatbeteiligten hätten insbesondere wegen ihres Anspruches auf ein faires Verfahren, jedenfalls aufgrund Art. 6 Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) einen Anspruch darauf die wahren Hintergründe für eine Einstellung oder nicht Wiederaufnahme des Verfahrens zu erfahren.

"Es steht im absoluten Widerspruch zu jeglichem rechtsstaatlichen Verfahren, dass neben einem strafrechtlichen Hauptakt, ein staatsanwaltlicher Geheimakt geführt wird, in welchen niemand Einsicht nehmen kann und in welchem die wesentlichen Entscheidungen und Hintergründe des Verfahrens im Verborgenen liegen sollen", so Podovsonik, der den Antrag gestellt hat, die beantragte Akteneinsicht zu gewähren.

Frage der Rechtsstaatlichkeit

Sollte auch die Rechtsmittelinstanz der Ansicht sein, dass keine Akteneinsicht gewährt wird, so wird angeregt, die Frage der Rechtsstaatlichkeit des Paragrafen 35 StAG durch den Verfassungsgerichtshof einer Überprüfung im Hinblick auf das Willkürverbot und auf den Grundsatz des fairen Verfahrens zu unterziehen und einen entsprechenden Gesetzesprüfungsantrag beim Verfassungsgerichtshof zu stellen.

Staatsanwaltschaft Linz: Kein Geheimakt 

Mediensprecher Schopper: Ermittlungsergebnisse werden keiner der Parteien vorenthalten Salzburg/Stuttgart/APA
Keiner Partei werden Ermittlungsergebnisse vorenthalten, stellte der Mediensprecher der Staatsanwaltschaft Linz, Rainer Schopper, zur Kritik des Wiener Rechtsanwaltes Gerhard Podovsovnik fest, der die Verweigerung der Akteneinsicht einen "staatsanwaltlichen Geheimakt" genannt hatte.

Es handle sich um keinen Geheimakt, sondern sich um das sogenannte Tagebuch, das bei der Staatsanwaltschaft in einem Verfahren angelegt werde. Die Einsichtverweigerung in die Akten von Staatsanwaltschaft, Oberstaatsanwalt und Justizministerium nach Paragraf 35 des Staatsanwaltsgesetzes sei eben Gesetz, sagte Schopper. Der Einspruch des Anwaltes gegen die Verweigerung in die Akteneinsichtnahme sei heute, Dienstag, am Landesgericht Linz eingelangt und an die zuständige Richterin weitergeleitet worden. (APA)