Bernd-Christian Funk: "Die Sicherheit in Österreich wäre ohne den Anti-Mafia-Paragrafen nicht gefährdet, gegen mafiöse Gruppen würde es reichen, wenn man Paragraf 278b gegen terroristische Vereinigungen adaptierte."

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Der verwendete Paragraf 278a mache auch unanstößiges Verhalten verdächtig, sagte er zu Irene Brickner.

Standard: Die Soko Tierschutz ermittelt gegen die Richterin eines UVS-Senates, weil sie eine Verwaltungsstrafe in Zusammenhang mit einer Jagdstörung aufgehoben hat und das in einem überwachten Tierschützer-Internetforum begrüßt wurde. Wie finden Sie das?

Funk: Das bringt die ganze Bedenklichkeit des Paragrafen 278a StGB gegen kriminelle Organisationen zum Ausdruck. Da werden zehn Tierschützer angeklagt, und parallel laufen Ermittlungen weiter – offenbar immer mehr in Bereichen, wo die Berechtigung fraglich ist. Immerhin sind UVS-Senatsmitglieder, auch diese Richterin, in ihren Entscheidungen unabhängig.

Standard: Besteht da nicht eine Art Aufsichtsdefizit? Wer überprüft denn, ob Ermittlungsschritte berechtigt sind oder nicht?

Funk: Seit Anfang 2008 entscheidet das die zuständige Staatsanwaltschaft, davor war es Aufgabe des Untersuchungsrichters. Die Staatsanwaltschaft führt in der Folge aber auch die Anklage: Das heißt, sie hat in dieser Funktion eine Anklage als Ziel. In der Tierschützercausa hat das in Zusammenhang mit Paragraf 278a offenbar dazu geführt, dass überbordend ermittelt wird.

Standard: Meinen Sie, dass Ermittlungen laut Paragraf 278a dafür besonders anfällig sind?

Funk: Ja, weil dieser Paragraf einerseits Delikte wie Sachbeschädigung oder Nötigung bestraft, die jemand als Mitglied einer kriminellen Organisation begeht – andererseits aber auch Organisationsdelikte wie Planung für oder Unterstützung einer solchen Gruppe. Letzteres ist oft nur schwer von bloßen Sympathiekundgebungen zu unterscheiden. Bei politischen Gruppen – etwa Tierschutzvereinen – kann das sensible Bereiche der Meinungsäußerung betreffen.

Standard: Das Recht auf freie Meinungsäußerung ist per Verfassung garantiert. Wird das durch den Paragrafen 278a StBG infrage gestellt?

Funk: Nein, so darf man das nicht interpretieren, denn in Österreich herrscht keine Diktatur, und rechtswidriges Verhalten muss vor Gericht erst nachgewiesen werden. Aber es besteht meines Erachtens schon die Gefahr, dass völlig unanstößige Handlungen ins Netz von 278a-Ermittlungen geraten.

Standard: Sollte man den Paragrafen 278a also novellieren?

Funk: Mit aller Vorsicht neige ich vielmehr der Meinung zu, dass der Anti-Mafia-Paragraf völlig verzichtbar ist. Die Sicherheit in Österreich wäre ohne ihn nicht gefährdet, gegen mafiöse Gruppen würde es reichen, wenn man Paragraf 278b gegen terroristische Vereinigungen adaptierte. Nur: Ich weiß, mit so einem Vorschlag schafft man sich keine Freunde, denn das widerspricht der derzeit in weiten Teilen der Gesellschaft vorherrschenden repressiven Grundhaltung. (Irene Brickner, DER STANDARD Printausgabe, 17./18.10.2009)