Wien - Von den 20.000 Wohnungen der Buwog, die 2004 an die Immofinanz verkauft wurden, gibt es noch für ein Viertel (5.000) ein Einweisungsrecht verschiedener Ministerien, also das Recht, Mieter vorzuschlagen. Denn das Finanzministerium hat vor dem Verkauf auf sein Einweisungsrecht für 75 Prozent der Wohnungen verzichtet, sagte Ministeriumssprecher Harald Waiglein am Donnerstag.

Rund die Hälfte der 5.000 Wohnungen mit Einweisungsrecht seien am Land, die andere Hälfte im städtischen Bereich. Beim Verkauf der städtischen Buwog-Wohnungen gelte die Regelung, dass beim Verkauf dieser Wohnungen an Dritte (also nicht an den Mieter) eine Ersatzwohnung mit Einweisungsrecht zur Verfügung gestellt werden muss - so einen Antrag habe es aber in den fünf Jahren seit der Privatisierung nicht gegeben. (APA)